Stornohaftungsmodelle einführen

 

 

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Stornohaftungsmodelle einführen

   

Damit die Auswertung Stornohaftung arbeiten kann, müssen alle relevanten gebuchten Abschlussprovisionen Informationen zur Stornohaftung besitzen (über welchen Zeitraum wird diese Provision verdient? Innerhalb welchen Zeitraums ist eine vollständige Rückzahlung im Stornofall nötig?). In der Vergangenheit wurden Abschlussprovisionen ohne diese Informationen gebucht.


 

Um nun die Auswertung der Stornohaftung einzuführen, sind im wesentlichen folgende Punkte zu erledigen:

 

1.Stornohaftungsmodelle definieren: über den Menüpunkt Organisation -> Rechnungswesen -> Stornohaftungsmodelle.

2.Courtagevereinbarungen anpassen: Bei Gesellschaften und Vermittlern hinterlegen, welche Stornohaftungsmodelle bei neu angelegten Verträgen und neu gebuchten Abschlussprovisionen verwendet werden sollen.

3.Stornohaftungsinformationen nachtragen: In bereits gebuchten APs Stornohaftungsinformationen nachtragen (für Gesellschaften und für Vermittler).


 

Stornohaftungsmodelle definieren


 

Warum Stornohaftungsmodelle definiert werden müssen, und wie Sie dies erledigen können, ist unter dem Menüpunkt Organisation -> Rechnungswesen -> Stornohaftungsmodelle beschrieben.


 

Courtagevereinbarungen anpassen


 

Bei Neuanlage von Verträgen werden im Vertrag automatisch die Courtagesätze eingetragen, die bei der zugehörigen Gesellschaft und bei den eingetragenen Vermittlern hinterlegt sind. Diese Werte werden vorbelegt, können aber für den einzelnen Vertrag noch geändert werden.


 

Das gleiche Verfahren gilt auch für Stornohaftungsmodelle:

Unter Gesellschaften -> Abschlussprovisionen tragen Sie zusätzlich zu den Formeln zur Berechnung der APs auch die Stornohaftungsmodelle ein, die die Gesellschaft bei den entsprechenden Produkten verwendet.

Unter den Vermittlern tragen Sie bei den Courtagesätzen auch die Stornohaftungsmodelle ein, die Sie in Ihrer Courtagevereinbarung mit ihren Vermittlern verwenden.


 

Wenn mehrere Vermittler die gleiche Vereinbarung haben, also die gleichen Provisionssätze und Stornohaftungsdaten verwendet werden, bietet sich die Verwendung von Vermittlergruppen an - so müssen die Courtageinformationen nur einmal in der Vermittlergruppe hinterlegt werden, und sie werden für alle Vermittler innerhalb dieser Gruppe verwendet. Mehr zu Vermittlergruppen finden Sie unter dem Menüpunkt Eigen -> Vermittler.


 

Stornohaftungsinformationen nachtragen


 

Für Abschlussprovisionen, die vor Einführung der Stornohaftungsmodelle in ASSFINET MVP gebucht wurden, stehen ASSFINET MVP keine Informationen über Haftungszeiträume etc. zur Verfügung. Daher gehen diese Provisionen auch nicht in die Auswertung der Stornohaftung ein.

Sie können diese alten APs aber noch mit Stornohaftungsmodellen versehen, damit sie ebenso wie neu gebuchte APs in die Auswertung Stornohaftung eingehen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

 

Sammeländerungen über die Menüfunktionen "Organisation->Wechsel->Stornohaftungsmodell VU zuweisen" und "Organisation->Wechsel->Stornohaftungsmodell VM zuweisen".

Änderung der Haftungsdaten für einzelne gebuchte Provisionen: Gehen Sie dazu in die jeweilige Vertragsmaske und wählen Sie im dortigen Menü Anzeigen->Stornohaftung. Nach Selektion der gebuchten Provisionen können Sie über "Haftungsdaten bearbeiten" die Haftungsdaten zur Provision ändern.


 

Hinweis: Es können nur solche Abschlussprovisionen mit Haftungsinformationen angereichert werden, die in ASSFINET MVP im neu entwickelten Rechnungswesensystem (verfügbar ab dem Jahr 2005) gebucht wurden. Provisionen, die mit dem Rechnungswesen "classic" gebucht wurden, können nicht nachträglich so geändert werden, dass sie in die Haftungsauswertung eingehen.


 

Am sinnvollsten ist für die Einführung von Stornohaftungsinformationen die folgende Reihenfolge:

1.Ermitteln Sie pro Gesellschaft und Sparte/Produkt, wie dort Ihre eigene Stornohaftung geregelt ist. Tragen Sie diese Information über "Organisation->Wechsel->Stornohaftungsmodell VU zuweisen" pro Gesellschaft und Sparte/Produkt ein. Bitte beachten Sie, das diese Funktion keine Auswirkungen auf die Stornohaftungsmodelle hat, die für neu angelegte Verträge verwendet werden - dafür werden wie oben  beschrieben die AP-Formeln der Gesellschaften verwendet.

2.Ermitteln Sie, wie die Stornohaftung Ihrer Untervermittler Ihnen gegenüber geregelt ist. Über "Organisation->Wechsel->Stornohaftungsmodell VM zuweisen" können Sie nun pro Vermittler und Gesellschaft/Sparte/Tarif die Stornohaftungsmodelle nachtragen. Wenn der Vermittler Ihnen gegenüber genauso haftet, wie Sie gegenüber der Gesellschaft, dann kann dies über die Option "von Gesellschaft übernehmen" dargestellt werden. Hinweis: die Option "von Gesellschaft übernehmen" ist nur dann sinnvoll, wenn vorher für die relevanten Abschlussprovisionen schon der vorherige Schritt - Wechseln der gesellschaftsseitigen Stornohaftungsmodelle - ausgeführt wurde. Sonst gibt es kein Haftungsmodell, das für den Vermittler übernommen werden könnte.