Stornohaftungsmodelle (Menüpunkt - Hauptmenü Organisation)

 

 

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Stornohaftungsmodelle (Menüpunkt - Hauptmenü Organisation)

   

 

Für Abschlussprovisionen, die zum Beginn von Verträgs für die Vermittlung des Geschäfts gezahlt werden, gibt es in der Regel die sogenannte Stornohaftung. Demnach gilt die Abschlussprovision, obwohl sie komplett (abzüglich einer Stornoreserve) gezahlt wurde, noch nicht als "verdient". Bei vorzeitigem Storno des Vertrages verlangt der Versicherer den Anteil der Abschlussprovision zurück, der noch nicht verdient ist.


 

Im Zuge des betrieblichen Risikomanagements kann es daher interessant sein, zu einem bestimmten Stichtag folgende Fragen beantworten zu können:

Welcher Anteil der erhaltenen Abschlussprovisionen ist, obwohl er ausgezahlt wurde, noch nicht verdient und müsste im Falle massenhafter Vertragsstornos zurückgezahlt werden?

Steht die Summe der noch nicht verdienten Provisionen für einen bestimmten Versicherer im Verhältnis zur gesamten Stornoreserve, die dieser bereits einbehalten hat?

Wieviel der Abschlussprovisionen wird in einem halben oder einem ganzen Jahr verdient sein?

Für welchen Anteil der an einen Untervermittler ausgezahlten Abschlussprovisionen haftet dieser noch? Ist die einbehaltene Stornoreserve hoch genug?

Welche Risiken könnten durch massenhafte Stornierung der Verträge eines Untervermittlers eintreten?


 

Eingabe von Stornohaftungsmodellen


 

AMS stellt Möglichkeiten zur Verfügung, um diese Fragen zu beantworten. Dafür muss in ASSFINET MVP an jedem AP-relevanten Vertrag die Information hinterlegt werden, wie bei diesem Vertrag die Stornohaftung geregelt ist  - wie lange haften gebuchte Abschlussprovisionen? Gibt es einen Zeitraum, in dem die AP vollständig zurückgezahlt werden muss? Fängt die Provision erst nach einigen Monaten ab Vertragsbeginn an, "verdient" zu werden?


 

Diese Fragen werden von den Produktgebern unterschiedlich gehandhabt. Um die benötigten Informationen in ASSFINET MVP nicht für jeden Vertrag einzeln eingeben zu müssen, verwendet ASSFINET MVP sogenannte Stornohaftungsmodelle. Im Stornohaftungsmodell werden alle Informationen zusammengefasst, die die Haftung von Abschlussprovisionen zu einem Vertrag betreffen. Einige Beispiele für am Markt in der Praxis verwendete Modelle:

Das Modell "feste Anzahl Monate": Die AP wird z.B. in 36 Monaten verdient.

Das Modell "Laufzeit in Jahren = Haftzeit in Monaten": Die AP für einen Vertrag mit 12 Jahren Laufzeit haftet hier 12 Monate.

Das Modell "50% Prämie": Von jedem Prämieneingang werden 50% auf die Abschlussprovision angerechnet; sobald die Summe der Prämienhälften die gesamte Abschlussprovision übersteigt, gilt die AP als verdient.

Alternativ können Sie die Auszahlung an die Vermittler auf mehrere Monate aufteilen und somit das Stornorisiko begrenzen (siehe unten ratierliche Auszahlung für Vermittler)


 

Diese Modelle werden in ASSFINET MVP mitgeliefert und können am Vertrag als Stornohaftungsmodell eingetragen werden. Daneben können aber auch eigene Stornohaftungsmodelle eingegeben werden. Hierzu dient der hier beschriebene Menüpunkt Organisation->Rechnungswesen->Stornohaftungsmodelle.

 


 

Die folgenden Felder können bei einem Stornohaftungsmodell eingegeben werden:

Kürzel: Dies ist ein frei wählbarer Name für das Stornohaftungsmodell, der bis zu 20 Zeichen lang sein kann und im Vertrag angezeigt wird, wenn das Stornohaftungsmodell dort hinterlegt ist.

Beschreibung: Raum für Erläuterungen und Beschreibung des Modells

Sparte: In manchen Stornohaftungsmodellen muss auf spartenspezifische Daten im Vertrag zurückgegriffen werden (z.B. beim Laufzeitmodell in Sparte LVR: hier wird die Laufzeit des Vertrags aus dem Spartenteil 1 benötigt). In diesem Fall wird für das Stornohaftungsmodell eine Sparte eingegeben; dadurch kann in der Formel für den Haftungszeitraum auf spartenspezifische Informationen zurückgegriffen werden, und das Stornohaftungsmodell kann nur Verträgen der entsprechenden Sparte zugewiesen werden.

Abschlussprovision wird ratierlich ausgezahlt, wenn Sie diese Checkbox aktivieren entfallen die weiteren Optionen die hier aufgeführt sind und die Auszahlung wird auf mehrere Monate verteilt (dieses Modell kann nur dem Vermittler gegenüber genutzt werden)

Provision wird verdient ab Monat: Wenn die Provision zu einem Vertrag erst einige Zeit nach Beginn des Vertrags damit startet, verdient zu werden (beitragsfreie Zeiträume?), dann kann die Anzahl Monate hier hinterlegt werden. 

Volle Provisionshaftung bis Monat: Wenn z.B. innerhalb der ersten 6 Monate eine vollständige Rückzahlung der AP im Stornofall vereinbart ist, wird diese Anzahl Monate hier eingegeben.

Formel (Haftungszeitraum in Monaten): Hier wird über eine Formel der Zeitraum berechnet, in dem Abschlussprovisionen verdient werden. Die Eingabe der Formeln geschieht wie bei den AP-Formeln der Gesellschaften. Hier können auch feste Werte eingegeben werden (z.B. 24 - entspricht fest 24 Monaten Haftungszeitraum).


 

Ratierliche Auszahlung für Vermittler


 

Das ASSFINET MVP bietet Ihnen ab der Version 4.5 ebenfalls die Möglichkeit die AP an Ihre Vermittler ratierlich auszuzahlen. Hierzu können Sie im Stornohaftungsmodell die Option für die ratierliche Auszahlung wählen. In diesem Fall wird keine Stornoreserve für den Vermittler gebucht und anstelle dessen die Provision auf mehrere Monate verteilt.

Hierfür nutzt das ASSFINET MVP die Möglichkeit eine Buchungen bis zu einem Stichtag zu sperren und bis dahin keine Abrechnung vozunehmen.


 

Sie können im Vertrag-Prozent-Modell in den Courtagesätzen des Vermittlers die entsprechenden Haftungsmodell hinterlegen. Hierdurch wird dann bei der Vertragsanlage automatisch das richtige Modell gezogen. Bei den anderen Modellen steuern Sie dieses Verhalten über die Abrechnungsmodelle.


 

Nachtragen von Stornohaftungsinformationen in alte Verträge/Provisionen


 

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits APs ohne Informationen zur Stornohaftung gebucht haben, können Sie nachträglich die alten APs noch mit Stornohaftungsmodellen versehen, damit die Auswertung Stornohaftung ein umfassendes Bild ergibt. Das Verfahren hierzu ist unter Stornohaftungsmodelle einführen beschrieben.