Courtage-Bezugsgrößen verwalten (Menüpunkt - Hauptmenü Organisation)

 

 

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Courtage-Bezugsgrößen verwalten (Menüpunkt - Hauptmenü Organisation)

   

Courtage-Bezugsgrößen zur Verwendung gegenüber Gesellschaften


 

In ASSFINET MVP werden Courtagen (Folge-/Bestandsprovisionen) als Prozentsatz am Vertrag hinterlegt. Der Prozentsatz bezieht sich normalerweise auf die Nettoprämie inklusive von Unterjährigkeitszuschlägen - es wird also davon ausgegangen, dass die Gesellschaft den Unterjährigkeitszuschlag mitprovisioniert.


 

Es gibt aber in der Praxis Ausnahmen von dieser Verfahrensweise:

Manche Gesellschaften zahlen auf den Unterjährigkeitszuschlag keine Courtage.

Bestandspflegeprovisionen auf Krankenversicherungen werden nicht auf den Anteil der Altersrückstellung gemäß §12a VAG gezahlt; teilweise auch nicht auf die Prämien für die gesetzliche Pflegeversicherung. 

Bestandspflegeprovisionen auf Lebensversicherungen werden entweder auf Brutto- oder Nettobeträge gezahlt (ohne/mit Verrechnung von Überschussanteilen).

...


 

In diesen Fällen muss im ASSFINET MVP-Vertrag die Grundlage (Bezugsgröße) hinterlegt werden, auf die der eingebene Courtage-Prozentsatz bezogen werden soll. Die Bezugsgrößen, die im Vertrag auswählbar sein sollen, müssen zuvor im Menü Organisation->Rechnungswesen->Courtage-Bezugsgrößen eingegeben werden.


 

Für die Definition Courtage-Bezugsgrößen stehen die folgenden Eingabefelder zur Verfügung:

Sparte: Für manche Courtage-Bezugsgrößen muss auf spartenspezifische Daten im Vertrag zurückgegriffen werden (z.B. Krankenversicherungen, bei denen Altersrückstellungen oder Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden). In diesem Fall wird für die Courtage-Bezugsgröße  eine Sparte eingegeben; dadurch kann in der Berechnungsformel (s.u.) auf spartenspezifische Informationen zurückgegriffen werden, und die Courtage-Bezugsgröße kann nur Verträgen der entsprechenden Sparte zugewiesen werden. Das Feld Sparte kann aber auch leer bleiben.

Kürzel: Dies ist ein frei wählbarer Name für die Courtage-Bezugsgröße, der bis zu 20 Zeichen lang sein kann und im Vertrag angezeigt wird, wenn die Courtage-Bezugsgröße dort hinterlegt ist.

Beschreibung: Raum für Erläuterungen und Beschreibung der eingegebenen Courtage-Bezugsgröße.

Berechnungsformel: Hier wird unter Rückgriff auf Vertragsfelder definiert, wie die Bezugsgröße berechnet wird. Die Eingabe der Formeln geschieht wie bei den AP-Formeln der Gesellschaften. Beispiele: 
 - Nettojahresprämie ohne Unterjährigkeitszuschlag: Formel "NJP"
 - Krankenversicherungsbeitrag ohne Altersrückstellung und Pflegeversicherung: "(PRAEMIE-MKZ-MPZ)*ANZZAHLUNG"

Formel in Gruppenverträgen für jede Person einzeln auswerten und Ergebnisse summieren: Hier können Sie entscheiden, ob die Formel nur für die erste Person im Vertrag errechnet wird, oder für jede Person getrennt berechnet und anschließend summiert wird. Der Hintergrund: Wenn in der Formel Grunddaten des Vertrages verwendet werden (z.B. die Gesamt-Jahresprämie oder Bewertungssumme), dann darf die Formel pro Vertrag nur einmal ausgewertet werden. Wenn hingegen Daten der Personen/Spartenteile verwendet werden (z.B. die unterschiedlichen Kranken-Monatsbeiträge), muss die Formel unbedingt für jede Person einzeln ausgewertet werden. Die Ergebnisse werden dann summiert.


 

Courtage-Bezugsgrößen zur Verwendung bei Vermittlerprovisionen


 

ASSFINET MVP kennt drei Modelle zur Berechnung von Provisionen für Untervermittler:

Das "Vertrag-Prozent-Modell": Hier werden die Provisionen immer prozentual zur von der Gesellschaft gezahlten Maklercourtage gerechnet.

Das "Produkt-Provisionssatz-Modell": Hier werden Provisionen am Produkt hinterlegt; die Bezugsgröße kann frei definiert werden.

Das "Produkt-Einheiten-Modell": Hier werden die Provisionen in Form von Einheiten am Produkt hinterlegt; die Bezugsgröße kann frei definiert werden.


 

Bei den beiden letztgenannten Provisionsmodellen werden Courtage-Bezugsgrößen als Bezugsgröße für die Vermittlerprovisionen verwendet. Dazu müssen die entsprechenden Courtage-Bezugsgrößen zuerst definiert werden. Gegenüber der Eingabe von Courtage-Bezugsgrößen für Gesellschaften (s.o.) gibt es dabei folgende Unterschiede:

Es muss eine Provisionsart (AP - Abschlussprovision / FP - Folgeprovision / DY - Dynamik) eingegeben werden, für die die eingegebene Courtage-Bezugsgröße verwendet werden kann.

In der Berechnungsformel können zusätzliche Variablen verwendet werden, die nur bei der Buchung von Provisionen einen Inhalt haben:
 MC: Maklercourtage - der von der Gesellschaft gezahlte komplette Courtagebetrag
 REFBETRAG: Die bei der Buchung einer Folgeprovision oder Regulierung (z.B. Erhöhung) eingegebene Vertragsprämie. Dieser Betrag unterscheidet sich von der normalen Vertragsprämie dadurch, das z.B. bei Erhöhung des Vertrages nur der Prämien-Differenzbetrag provisioniert wird.
 REFBEWERTUNG: Die bei der Buchung einer Abschlussprovision/Dynamik eingegebene Bewertungssumme. Auch hier besteht der Unterschied zur Variable "BW" (die Bewertungssumme des Vertrages) darin, dass die bei der Buchung eingegebene Bewertungssumme sich auf eine Vertragserhöhung oder Dynamik-Erhöhung beziehen kann.


 

Überlegen Sie auch bitte, ob die Formel in Gruppenverträgen für jede Person einzeln ausgewertet werden soll (s.o.).


 

Benötigte Benutzerrechte:

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