Vermittlerinkasso

 

 

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Vermittlerinkasso

   

Mit "Vermittlerinkasso" ist folgende Konstellation gemeint:

Der Versicherer überträgt das Kassieren von Vertragsprämien und gegebenenfalls auch die Regulierung bestimmter Schäden an den Makler.

Der Makler überträgt diese Aufgabe wiederum einem weiteren Makler/Untervermittler, der in ASSFINET MVP als Vermittler in Verträgen hinterlegt ist. Gegenüber dem Untervermittler arbeitet der Makler wie ein Versicherer: Der Untervermittler erhält regelmäßig eine Soll-Liste von zu kassierenden Vertragsfälligkeiten. Der Untervermittler rechnet regelmäßig dem Makler gegenüber (wie in der Gesellschaftsabrechnung des Maklers) die kassierten Prämien, einbehaltenen Provisionsanteile, offenen Posten, Schadenzahlungen etc. ab. Gegenüber der Gesellschaft muss der Makler ebenfalls abrechnen - die vom Untervermittler kassierten Prämien werden weitergegeben.


 

Der Ablauf beim Vermittlerinkasso wird im folgenden beschrieben.


 

Einstellungen beim Vertrag


 

In ASSFINET MVP können einzelne Verträge gekennzeichnet werden, die von einem Untervermittler kassiert werden sollen. Dies geschieht über die Option "Inkasso durch Vermittler" auf der Seite "Daten" im Vertragsbild. Diese ist nur sichtbar, wenn zuvor die Option "Inkasso" im Vertrag aktiviert wurde, um einzustellen, dass der Vertrag nicht von der Geselllschaft kassiert wird.


 

Ist "Inkasso durch Vermittler" aktiviert, wird davon ausgegangen, dass der Abschlussvermittler (unterster eingetragener Vertragsvermittler) kassiert. 


 

Die folgenden Inkasso-Varianten sind also pro Vertrag möglich:

Inkasso-Variante

Beschreibung

Vertrag "Inkasso"

Vertrag "Inkasso durch Vermittler"

Zentralinkasso

Die Gesellschaft kassiert und zahlt Provisionen

nein

nein

Maklerinkasso

Der Makler kassiert und behält seine Provisionen ein

ja

nein

Vermittlerinkasso

 Der Makler lässt einen Untervermittler kassieren, muss aber selber die vom Untervermittler erhaltenen Prämien mit der Gesellschaft abrechnen

ja

ja


 

Erstellen von Rechnungen


 

Es wird von folgenden Annahmen ausgegangen:

Die zu zahlenden Vertragsprämien sind bekannt (weil die Gesellschaft Sollstellungen übermittelt oder der Makler den Vertrag selber führt)

Der Vermittler leitet regelmäßig die kassierten Prämien gesammelt weiter, der Makler zieht nicht via Lastschrifteinzug vom Vermittler ein.

Der Makler verwaltet Beteiligungsgeschäft selbst, d.h. der Vermittler rechnet nicht selbst mit mehreren Maklern/Gesellschaften ab (andernfalls müsste in ASSFINET MVP nur der Anteil des vom Makler verwalteten VU geführt werden - mit dem Vermerk, dass dieser Vertrag im Rahmen eines Beteiligungsverhältnisses beim Vermittler läuft) 


 

Die Buchung von Inkassofälligkeiten funktioniert im Vermittlerinkasso genauso wie im Maklerinkasso - über den Menüpunkt "Inkassofälligkeiten buchen".


 

Bei der Buchung der Fälligkeiten wird, wie bei Kundenrechnungen, für jede Buchung direkt eine Abrechnung erstellt. Somit erscheint jede Vertragsfälligkeit einzeln im Abrechnungsjournal und den offenen Posten (sobald die Rechnung gedruckt wurde). Dies ist notwendig, damit eingegangene Zahlungen direkt und zweifelsfrei den entsprechenden Verträgen zugeordnet werden können.  


 

Die erstellten Abrechnungen erhalten die Zahlungsart "VM-Inkasso", um solche Abrechnungen getrennt selektieren und behandeln zu können. "VM-Inkasso" ist mit der Zahlungsart "manuell" verwandt: Zahlungen müssen manuell über die OP-Liste eingebucht werden, sobald der Vermittler die entsprechenden Verträge kassiert und seine Abrechnung gemacht hat. Es können für diese Abrechnungen keine Saldenüberträge gebucht werden.


 

Hinweis: Bei der Erstellung von Prämienrechnungen im VM-Inkasso wird immer der AKTUELL im Vertrag hinterlegte Abschlussvermittler verwendet. Stellen Sie also sicher, dass alle alten Vertragsfälligkeiten gebucht sind, bevor der zu kassierende Vermittler im Vertrag geändert wird.


 

Rechnungsdruck und Erzeugung von Soll-Listen für den Vermittler


 

Rechnungen, die für Vermittlerinkasso erzeugt wurden, können wie üblich per "Abrechnungen und Mahnungen drucken" gedruckt werden, wenn dem Vermittler die Rechnungsdokumente ausgehändigt werden sollen. Auf den Rechnungen wird der Kunde als Rechnungsempfänger ausgewiesen, obwohl die Forderung zunächst gegenüber dem Vermittler besteht. Daher werden für den Rechnungsdruck spezielle Rechnungsformulare verwendet, die unter Formularwesen bearbeitet werden können:

"Vermittlerinkasso Rechnung" (Briefart RW_VMINKASSO_RG)

"Vermittlerinkasso Gutschrift" (Briefart RW_VMINKASSO_GS)

In den Formularen können Kunden- und Vertragsvariablen verwendet werden.


 

Zusätzlich zum Druck der einzelnen Rechnungsdokumente kann für einen Vermittler eine Sollstellungsliste mit den derzeit offenen Forderungen aus Vermittlerinkasso erzeugt werden, die diesem zusammen mit den neuen Rechnungsdokumenten übersandt werden kann. Dies geschieht über die Funktion "Soll-Liste (VM-Inkasso") unter dem Menüpunkt "Abrechnungen und Mahnungen drucken". Diese Liste beinhaltet keine Informationen zu Schadenzahlungen (siehe unten - Annahme: Schadenzahlungen werden vom Vermittler an den Makler gemeldet werden und direkt bezahlt, müssen also nicht in die Sollliste).


 

Es erscheinen auf der Liste alle offenen Rechnungen - auch solche, auf die bereits Teilzahlungen gebucht wurden.


 

Zuordnen der Zahlungseingänge (Cash Allocation)


 

Annahmen:

Der Vermittler sendet regelmäßig ein Bordero mit kassierten Prämien und überweist den Gesamtbetrag aus diesem Bordero (analog der Gesellschaftsabrechnung im Maklerinkasso)

Prämien werden erst dann vom Makler mit dem Versicherer abgerechnet, wenn der Vermittler mit dem Makler abgerechnet hat (analog dem derzeitigem Verfahren beim Maklerinkasso: nur vom Kunden bezahlte Fälligkeiten werden abgerechnet) 


 

Die Zahlungseingänge werden über "Offene Posten" oder "Abrechnungsjournal" gebucht. Dazu können alle Einträge auf dem Bordero manuell in den offenen Posten gesucht (Selektion über Rechnungsempfänger "Vermittler" / Zahlungsart "Vermittlerinkasso" / Vertragsnummer) und dort ausgebucht werden. In der OP-Liste können Rechnungen zwar nach Vertragsbezug selektiert werden (und somit auch nach Vermittler), aber in der Liste werden keine Daten von zugehörigen Verträgen eingeblendet, weil sich Abrechnungen in ASSFINET MVP grundsätzlich auf mehrere Verträge beziehen können (z.B. Sammelrechnungen).


 

Mahnwesen


 

Annahmen:

Der Vermittler mahnt bzw. sendet Zahlungserinnerungen.

Hat der Vermittler eine Forderung erfolglos zu Ende gemahnt, gibt er sie an den Makler ab (so wie der Makler an die Gesellschaft: Einzelfallbezogen per Schreiben - nicht über die normale Gesellschaftsabrechnung). Dieser mahnt qualifiziert weiter (sofern dazu bevollmächtigt) oder gibt an die Gesellschaft ab. 


 

Das Mahnwesen für Vermittlerinkasso-Verträge liegt vollständig beim Vermittler; es werden im Makler-AMS keine Mahnungen erzeugt oder nachgehalten - es ist lediglich ersichtlich, welche Rechnungen noch nicht beglichen wurden.


 

Wenn der Makler qualifiziert mahnen kann (in Vollmacht für Versicherer) muss er die Vermittlerrechnung stornieren, den Inkassostatus des Vertrags umstellen und im eigenen Inkasso an den Kunden neu schreiben (die ursprüngliche Fälligkeit taucht in der Fälligkeitsliste nicht wieder auf).


 

Wenn die Position an die Gesellschaft abgegeben werden soll, kann die Abgabemitteilung an die Gesellschaft (Assistent) in der Offene Posten-Liste erzeugt werden - die Rechnung wird storniert und entsprechendes Schreiben an den Versicherer wird erzeugt. Je nach Situation bietet es sich an, den Inkassostatus des Vertrags umzustellen, damit keine weiteren Inkassofälligkeiten für diesen Vertrag gebucht werden. 


 

Sammelrechnungen


 

Sammelrechnungen über mehrere Verträge bzw. Vertragsfälligkeiten sind im Vermittlerinkasso nicht möglich, da hierfür eine Gruppierung von Rechungen nach Kunde, kassierendem Vermittler und Inkassoart der Verträge nötig wäre, und eine Zuordnung von beim Vermittler kassierten Prämien zu den Verträgen innerhalb einer Sammelrechnung unnötig erschwert würde. 


 

Teilzahlungen/Überzahlungen und falsche Prämien


 

Wenn vom Vermittler ein anderer Betrag kassiert wurde, als ursprünglich gebucht wurde, dann gibt es folgende Möglichkeiten:

Wenn der Fehler beim Vermittler liegt: Buchung einer Akonto-Zahlung. Der noch offene Teilbetrag erscheint dann wieder auf nächster Sollstellungsliste für den Vermittler.

Wenn der Fehler beim Makler liegt und die Rechnung ausgebucht werden soll: Die Rechnung muss storniert und mit richtigem Betrag neu geschrieben werden; somit werden Verbindlichkeiten gegen den Versicherer etc. ebenfalls korrigiert.


 

Wenn der Vermittler eine Rechnung wegen falscher Prämie zurückgibt, ist die Rechnung auf Maklerseite ebenfalls zu stornieren und neu zu erstellen. Die Vertragsfälligkeit erscheint nach Rechnungsstorno wieder in der Fälligkeitsliste, wo sie neu gebucht werden kann. 


 

Schadenregulierung durch Vermittler


 

Annahmen:

Der Vermittler kann Regulierungsvollmacht für bestimmte Beträge in bestimmten Sparten haben.

Der Vermittler sendet eine Aufstellung von selbst regulierten Schäden (Schadenzahlungen). Beim Makler sind zu diesen Schäden allenfalls Reserven gebucht, keine Schadenzahlungen. 


 

Wenn der Vermittler eine Liste von selbst regulierten Schäden übermittelt hat (z.B. im Rahmen einer regelmäßigen Abrechnung), muss diese Liste durchgegangen und bei jedem Schaden eine neue Schadenzahlung angelegt werden (ggf. auch Schaden neu anlegen). Bei Schäden zu Verträgen, die als "Vermittlerinkasso" gekennzeichnet sind, gibt es zusätzlich zu den Regulierungsarten "Eigenregulierung" und "Fremdregulierung" (=VU) auch "VM-Regulierung". Bei dieser Regulierungsart werden alle Schadenregulierungen und Regresse über den Vermittler abgewickelt (keine Auswahl des Zahlungsempfängers möglich); für die Schadenbuchungen werden direkt Abrechnungen erstellt, die als Zahlungsart zwingend "VM-Inkasso" erhalten. Da die Abrechnungen zu dem Zeitpunkt schon bezahlt sind, an dem der Makler das Bordero des Vermittlers erhält (der von den kassierten Prämien die geleisteten Schadenzahlungen abgezogen hat), sollten sie auch als bezahlt gebucht werden - entweder direkt bei Erstellung der Abrechnung oder direkt danach in der Offene-Posten-Liste.


 

Die Schadenzahlungen werden an den Versicherer durchgereicht, d.h. einer Verbindlichkeit gegen den Vermittler wird eine Forderung gegen den Versicherer gegenübergestellt. Die gegen die Gesellschaft gebuchten Forderungen aus Schadenzahlungen erscheinen auf der Gesellschaftsabrechnung des Maklers, können aber alternativ auch direkt gegenüber der Gesellschaft abgerechnet werden.


 

Wie bei der Buchung von Fälligkeiten gilt hier: Bei Schadenabrechnung im Vermittlerinkasso werden immer die aktuellen Vermittlerzuordnungen aus dem Vertrag verwendet. Bei Wechsel des kassierenden Vermittlers ist also Vorsicht angezeigt.


 

Im Sonderfall Beteiligungsgeschäft gilt: Wenn der Vermittler die Beteiligungen verwaltet, wird beim Makler nur der Teil der Schadenzahlung gebucht, der das von ihm verwaltete Versicherungsunternehmen betrifft.