Stornohaftung (Menüpunkt - Hauptmenü Eigen)

 

 

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Stornohaftung (Menüpunkt - Hauptmenü Eigen)

   

Dieser Menüpunkt ist nur im Rechnungswesen "neu" verfügbar. Im Rechnungswesen "classic" stehen die für die Auswertung benötigten Daten nicht zur Verfügung.

 


 

In diesem Programmteil können im Zuge des betrieblichen Risikomanagements z.B. die folgenden Fragen beantwortet werden:

Welcher Anteil der erhaltenen Abschlussprovisionen ist, obwohl er ausgezahlt wurde, noch nicht verdient und müsste im Falle massenhafter Vertragsstornos zurückgezahlt werden?

Steht die Summe der noch nicht verdienten Provisionen für einen bestimmten Versicherer im Verhältnis zur gesamten Stornoreserve, die dieser bereits einbehalten hat?

Welcher Anteil der Abschlussprovisionen wird in einem halben oder einem ganzen Jahr verdient sein?

Für welchen Anteil der an einen Untervermittler ausgezahlten Abschlussprovisionen haftet dieser noch? Ist die einbehaltene Stornoreserve hoch genug?

Welche Risiken könnten durch massenhafte Stornierung der Verträge eines Untervermittlers eintreten?


 

Voraussetzung dafür ist, dass Stornohaftungsmodelle definiert und im Register "Provision" in den Vertragsdaten zugewiesen wurden - nur so hat ASSFINET MVP Zugriff auf die nötigen Informationen, um für jede erhaltene Abschlussprovision zum Stichtag ausrechnen zu können, welcher Anteil der Provision verdient und welcher Anteil noch "im Risiko" sein wird.

Über die Menüfunktionen "Organisation->Wechsel->Stornohaftungsmodelle VU hinterlegen" und "Organisation->Wechsel->Stornohaftungsmodelle VM hinterlegen" können auch nachträglich noch gebuchte APs mit den Informationen zur Stornohaftung angereichert werden.


 

Für die Auswertung der Stornohaftung gibt es die folgenden Ansichten:

Stornorisiko VU: Hier geht es um die selbst von Versicherern erhaltenen Abschlussprovisionen und deren Haftung.
 - Einzelne Provisionen auflisten: Eine Liste der einzelnen Abschlussprovisionen mit Ausgabe des zum Stichtag noch nicht verdienten Anteils ("Stornorisiko") und der einbehaltenen Stornoreserve.
 - gruppiert nach Gesellschaften: Kumulierte Aufstellung der Stornorisiken pro Gesellschaft
 - gruppiert nach Sparten: wie oben, andere Gruppierung
 - gruppiert nach Gesellschaft und Sparten: wie oben, andere Gruppierung 
 - Nicht erfasste Positionen: Hier können als Kontrollliste alle Abschlussprovisionen ausgegeben werden, die - möglicherweise fälschlich - ohne Informationen zur Stornohaftung gebucht wurden. Eine Korrektur ist möglich (s.o.).

Stornorisiko VM: Hier geht es um die Abschlussprovisionen, die vom Makler an den Untervermittler gezahlt wurden. Die Gruppierungsmöglichkeiten sowie die Liste "Nicht erfasste Positionen" entsprechen den Funktionen von "Stornorisiko VU" - mit dem Unterschied, dass jeweils die Stornohaftungsmodelle der Vermittler auf die für den Vermittler gebuchten Abschlussprovisionen angewendet werden.


 

Hinweis: ASSFINET MVP rechnet die verdienten Anteile von Provisionen "kontinuierlich" statt auf Basis von Prämienzahlungsterminen - z.B. Jahreszahler KRV: hier ergibt die Haftungsauswertung bei 12 Monaten Haftzeit nach 6 Monaten einen verdienten Anteil von 50% - eigentlich sind jedoch schon 12 Monatsprämien kassiert worden, was 100% der Provision entspräche. Bitte prüfen Sie im Zweifel, welche Regelungen Ihr Versicherer im Falle vorzeitiger Kündigung bei bereits vorausbezahlten Prämien bezüglich der Rückzahlung von Provisionen verwendet.


 

Alle angezeigten Abschlussprovisionen können über die Funktion "Rückbuchung AP" storniert werden. Hierbei wird zwischen zwei verschiedenen Gründen für die Rückbuchung unterschieden:

Korrekturstorno: Eine Abschlussprovision wurde fehlerhaft gebucht (z.B. falscher Betrag, falsche Vermittlerzuordnung, ...) und soll neu gebucht werden. Dazu macht die Funktion "Korrekturstorno" die ursprüngliche Buchung vollständig rückgängig - es werden also nicht nur die Abrechnungsbeträge auf Gesellschafts- und Vermittlerkonten entfernt bzw. durch Negativbuchung ausgeglichen, sondern auch der ursprüngliche Stand der Stornoreservekonten wieder hergestellt.
 Da beim Korrekturstorno der Buchungssatz der ursprünglichen Buchung rückgängig gemacht wird, spielt es keine Rolle, ob sich seit der Buchung die Vermittlerzuordnung im Vertrag oder andere Daten geändert haben.

Vertragsstorno: Ein Vertrag wurde innerhalb der Stornohaftungszeit gekündigt, daher muss die Abschlussprovision (evtl. anteilig) erstattet werden. Die Funktion "Vertragsstorno" macht dazu die ursprüngliche AP-Buchung anteilig rückgängig. Wenn also auf eine ursprüngliche Provision von 1.500 EUR eine Rückforderung von 750 EUR gebucht wird, erhalten alle Beteiligten der ursprünglichen Buchung (Gesellschaft und Vermittler) jeweils eine Gegenbuchung in Höhe der Hälfte des ursprünglichen Betrags. Dabei werden, den Marktgepflogenheiten folgend, die Stornoreservekonten nicht verändert - die Provisionsrückforderung wird also einem Vermittler voll belastet, ohne dass eine möglicherweise angesammelte Stornoreserve abgeschmolzen würde.
 Auch im Vertragsstorno dient der ursprüngliche Buchungssatz als Grundlage, so dass unabhängig von Änderungen der Vermittlerzuordnung im Vertrag immer diejenigen Vermittler belastet werden, die ursprünglich Empfänger der AP waren.

 

Hinweis: Bitte vermeiden Sie es, AP-Rückbuchungen durch manuelle Buchung einer AP mit negativem Betrag abzubilden. Eine solche Buchung wird immer wie eine normale AP-Buchung behandelt, d.h. es werden die aktuellen Vermittler- und Provisionseinstellungen am Vertrag verwendet (die sich seit Buchung der ursprünglichen AP geändert haben könnten), und die Stornoreservekonten von Vermittlern werden ggf. verringert.