Produkt-Provisionssatz-Modell

 

 

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Produkt-Provisionssatz-Modell

   

Das Produkt-Provisionssatz-Modell ist eines der drei möglichen Abrechnungsmodelle für Vermittlerprovisionen.


 

Grundlage des Produkt-Provisionssatz-Modells: Die Vermittlerprovisionen werden pro Abrechnungsmodell definiert. Dieses Abrechnungsmodell wird dann einem oder mehreren Produkt(en) zugewiesen um eine Definition (z.B. pro Versicherer und Sparte) zu erreichen. Die Provisionssätze können auf Grundlage von Bewertungssumme, Prämie oder auch prozentual zur Maklercourtage angegeben werden. Differenzprovisionen und Vermittlerhierarchien sind in diesem Modell möglich. Dieses Modell ist sinnvoll, wenn die Provisionsvereinbarungen der Vermittler unabhängig von den vom Makler erhaltenen Courtagen sein sollen, ohne mit Einheiten zu rechnen.


 

Eingabe der Vermittler-Provisionssätze


 

Die Eingabe von Provisionssätzen für Vermittler erfolgt am Abrechnungsmodell. Abrechnungsmodelle werden global definiert und einem oder mehreren Produkten zugewiesen. Die Produkte können dann an eine Gesellschaft oder eine Sparte (oder Gesellschaft und Sparte) gebunden werden und haben immer ein Abrechnungsmodell zugeordnet. Bei Neuanlage von Verträgen muss neben Gesellschaft und Sparte auch ein Produktkürzel angegeben werden. Für den Vertrag gelten die Provisionssätze, die im Abrechnungsmodell dieses Produktes hinterlegt sind.


 

Pro Abrechnungsmodell wird festgelegt, auf welche Bezugsgröße sich die Provisionssätze beziehen sollen. Anschließend werden pro Provisionsart und Stufe die Provisionssätze eingegeben.


 

Beispiel: Beim Abrechnungsmodell "Apfel-Rente" der Apfelsinia ist die Bezugsgröße für Abschlussprovisionen die Bewertungssumme des Vertrages. Die Vermittler-Provisionssätze hängen von der Karrierestufe des Vermittlers ab:


 

Stufe 1: AP 10 %o (bezüglich Bewertungssumme)

Stufe 2: AP 15 %o

Stufe 3: AP 20 %o 


 

Mögliche Bezugsgröße ist neben den vertragsbezogenen Größen (Bewertungssumme, Prämie, Monatsbeitrag) auch die Courtage, die der Makler selbst erhält (Kopplung von Maklercourtage und Vermittlerprovision, s. Vertrag-Prozent-Modell). Die Eingabe von Bezugsgrößen ist unter "Courtage-Bezugsgrößen verwalten" beschrieben.


 

Bei Buchung einer Provision zu einem Vertrag wird das beim Produkt des Vertrages hinterlegte Abrechnungsmodell gesucht, anschließend werden alle beteiligten Vermittler mit deren Vorgesetztenhierarchien durchlaufen. Bei jeder Vermittlerbuchung wird der im Abrechnungsmodell hinterlegte Provisionssatz für die Stufe des Vermittlers gesucht und der damit errechnete Provisionsbetrag gebucht.


 

Provisionsteilung


 

Am Vertrag werden nur die Abschlussvermittler hinterlegt, es werden dort keine Provisionssätze eingegeben (im Gegensatz zum Vertrag-Prozent-Modell). Waren mehrere Vermittler am Abschluss beteiligt, so können auch mehrere Vermittler eingegeben werden; für jeden Vermittler ist dann ein Prozentsatz für die Provisionsteilung einzugeben (z.B. Vermittler 1 70%, Vermittler 2 30%). Die Prozentsätze müssen sich auf 100% addieren. Der Prozentsatz für die Provisionsteilung wirkt auf die eingegebenen Provisionssätze, wenn also für das Abrechnungsmodell auf der Stufe 1 normalerweise 10 %o der Bewertungssumme gezahlt werden soll, so erhält Vermittler 1 nun 7 %o und Vermittler 2 3 %o, wenn beide auf Stufe 1 sind.


 

Änderung der Vermittler-Vereinbarung


 

Wenn die Vermittler-Provisionssätze zu einem Abrechnungsmodell geändert werden müssen, gibt es zwei Möglichkeiten:


 

Soll die Änderung nur für neue Verträge gelten, so wird im Abrechnungsmodell ein neuer Provisionssatz mit einem Gültigkeitsdatum (Datum der Wirksamkeit des neuen Provisionssatzes) eingegeben. 

Soll die Änderung auch für alte Verträge gelten, d.h. auch dann wenn in der Zukunft für alte Verträge Provisionen gebucht werden, so wird der Provisionssatz im Abrechnungsmodell einfach geändert, ohne das Gültigkeitsdatum zu ändern.


 

Über das Provisionsreferenzdatum im Vertrag wird geregelt, welche Provisionssätze und Hierarchien gültig sind. Wird das Provisionsreferenzdatum auf das Datum des Vertragsbeginns gesetzt, werden alle Provisionen zu diesem Vertrag mit dem Stand der Provisionssätze und Hierarchien gebucht, der zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns aktuell war. Wird das Provisionsreferenzdatum leer gelassen, so ist immer der Stand der Provisionssätze und Hierarchien zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit maßgeblich.

 Es kann im System voreingestellt werden, ob Verträge immer nach aktuellem Stand der Vereinbarung provisioniert werden sollen (Provisionsreferenzdatum leer) oder nach Stand der Vereinbarung zum Vertragsbeginn (Provisionsreferenzdatum=Vertragsbeginn).


 

Sondervereinbarungen für einzelne Verträge


 

Wenn einzelne Verträge von der normalen Provisionierung abweichen, kann für diese Verträge ein neues Abrechnungsmodell erstellt werden (am einfachsten durch Kopieren eines bestehenden Abrechnungsmodells mit Provisionssätzen). Das neue Abrechnungsmodell einem Produkt zugewiesen welches dann bei den betroffenen Verträgen hinterlegt wird, die somit dann eine eigene Provisionsregelung besitzen.


 

Hierarchie


 

Am Vertrag wird nur der Abschlussvermittler hinterlegt (Provisionsteilung, wenn mehrere Abschlussvermittler beteiligt waren - s.o.). Sollen weitere, übergeordnete Vermittler über Differenzprovisionen an gebuchten Provisionen mitverdienen, so muss die Vermittlerhierarchie im System hinterlegt werden.


 

Pro Vermittler wird seine Karrierestufe und sein Vorgesetzter erfasst. Da diese Information mit einem Gültigkeitsdatum versehen ist, können auch historische Hierarchien (wer war im Jahre 2005 Vorgesetzter?) und zukünftige Einstufungen (ab nächstem Monat ist dieser Vermittler in Stufe 5) erfasst und bei Buchungen verwendet werden.


 

Wird eine Provision gebucht, wird die Vermittlerhierarchie vom Abschlussvermittler im Vertrag bis zur höchsten Ebene, bei der es keinen Vorgesetzten mehr gibt, durchlaufen. So ergibt sich die Liste der Vermittler, die Provisionen erhalten.


 

Pro Vermittler in der Hierarchie wird der für die Stufe des Vermittlers gültige Provisionssatz im Abrechnungsmodell verwendet. Dabei werden innerhalb der Hierarchie Differenzprovisionen gebucht. Beispiel:


 

Der Abschlussvermittler erhält auf Stufe 1 10 %o der Bewertungssumme.

Für seinen Vorgesetzten gilt auf Stufe 2 der Satz 15 %o der Bewertungssumme, davon wird der bereits an den Abschlussvermittler ausbezahlte Satz von 10 %o abgezogen. Es bleiben 5 %o, die gutgeschrieben werden.

Der Vorgesetzte des Vorgesetzten erhält ebenfalls 5 %o, da für seine Stufe 3 ein Satz von 20 %o am Abrechnungsmodell hinterlegt ist. 


 

Die Berechnung von Differenzprovisionen ist auch möglich, wenn die Provisionssätze auf Basis der vom Produktgeber an den Makler gezahlten Courtage definiert werden. Beispiel:


 

Der Abschlussvermittler erhält 50 % der Maklercourtage, bei 20 % Prämie als Courtage für den Maklers also 10 % der Prämie.

Für den Vorgesetzten ist 60 % der Maklercourtage hinterlegt, er erhält also 12 % - 10 % = 2% der Prämie

Für den nächsthöheren Vermittler werden bei Provisionssatz 65 % dann 1 % der Prämie gutgeschrieben. 


 

Bei Änderungen der Hierarchie ist mit die neue Stufe und der neue Vorgesetzte zusammen mit einem neuen Gültigkeitsdatum zu hinterlegen. Bei der Buchung von Provisionen ist dann das Provisionsreferenzdatum im Vertrag dafür ausschlaggebend, welcher Stand der Hierarchie verwendet wird:


 

Ist das Provisionsreferenzdatum auf das Datum des Vertragsbeginns gesetzt, so wird für alle in Zukunft gebuchten Provisionen trotzdem noch der Stand der Vermittlerhierarchie verwendet, der zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns gültig war.

Ist das Provisionsreferenzdatum im Vertrag leer, so wird für alle in Zukunft gebuchten Provisionen immer der Stand der Vermittlerhierarchie zum Zeitpunkt der Provisionsbuchung verwendet. 


 

Buchung


 

Bei Buchung von Provisionen sind folgende Informationen relevant


 

Das im Vertrag hinterlegte Produkt mit hinterlegtem Abrechnungsmodell, und die im Abrechnungsmodell (mit Gültigkeitsdatum) hinterlegten Provisionssätze pro Provisionsart und Stufe des Vermittlers. 

Das im Vertrag eingetragene Provisionsreferenzdatum, das für den Stand der Provisionssätze und den Stand der Vermittlerhierarchie relevant ist.

Die im Vertrag eingetragenen Abschlussvermittler (ggf. mit Prozentsatz für Provisionsteilung).

Die beim Vermittler (mit Gültigkeitsdatum) hinterlegte Stufe und der Vorgesetzte.


 

Eine gebuchte Provision wird erst dann für die Vermittlerabrechnung freigegeben, wenn der Produktgeber dem Makler den zugehörigen Betrag gutgeschrieben hat (vom Anwender vorzunehmende Freigabe der Provisionen in der Provisionskontrolle).


 

Stornohaftung


 

Für jeden Vermittler wird ein individueller Stornoreserve-Prozentsatz angegeben. Dieser gilt unabhängig von Produktgeber, Sparte oder Produkt. Der Stornoreserve-Prozentsatz beim Vermittler wird für die Buchung von Abschlussprovisionen und Dynamikprovisionen verwendet. Es gilt immer der aktuell im Vermittler eingetragene Satz, auch wenn der Vermittler zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns einen anderen Stornoreservesatz hatte.


 

Bei Buchung von Differenzprovisionen in der Hierarchie wird auch beim übergeordneten Vermittler eine Stornoreserve abgezogen, wenn beim übergeordneten Vermittler selbst ein Stornoreserve-Prozentsatz angegeben ist.


 

Wenn ein Vermittler hinreichend Stornoreserve auf seinem Konto angesammelt hat und daher für weitere Provisionen keine Stornoreserve mehr abgezogen werden soll (oder auch, wenn die Stornoreserve erhöht wird), dann wird der Stornoreserve-Prozentsatz beim Vermittler auf 0 geändert (bzw. erhöht). Für ab diesem Zeitpunkt gebuchte Provisionen gilt dann der neue Prozentsatz - auch bei neuen Provisionen, die für alte Verträge gebucht werden.


 

Wird ein Vertrag storniert und daher eine negative Abschlussprovision gebucht, so wird diese Provision allen Vermittlern in der Hierarchie belastet. Bei allen Vermittlern, auch in der Hierarchie, wird dabei gemäß ihrer aktuellen Stornoreserve-Prozentsätze das Stornoreservekonto abgeschmolzen und Stornoreservebeträge gutgeschrieben.


 

Der Stand des Stornoreservekontos kann über Stornohaftungsmodelle (s.u.) mit dem tatsächlichen Stand der Stornorisiken bzw. der Stornohaftung verglichen werden; die Ergebnisse dieses Vergleich können für ein mögliches Einfrieren oder manuelles Ausbezahlen des Stornoreservekontos ausschlaggebend sein.