Vermittlerprovisionen in ASSFINET MVP

 

 

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Vermittlerprovisionen in ASSFINET MVP

   

Es gibt im Standard-Rechnungswesen in ASSFINET MVP drei verschiedene Modelle, nach denen Vermittlerprovisionen berechnet werden (siehe auch Varianten im Rechnungswesen) - das Vertrag-Prozent-Modell, das Produkt-Provisionssatz-Modell, und das Produkt-Einheiten-Modell.


 

Im folgenden wird beschrieben, wie Vermittlerprovisionen gebucht werden - unabhängig vom verwendeten Provisionsmodell.


 

Arten von Provisionen


 

Vermittlerprovisionen werden grundsätzlich erst dann fällig, wenn der Makler selbst Courtagen/Provisionen erhalten hat. Es können Abschlussprovisionen und laufende Provisionen gebucht werden. Folgende Arten von Provisionen werden unterschieden:


 

Abschlussprovision.

Abschlussprovision auf Zusatzvertrag (APZV). Hiermit sind zwei unterschiedliche AP-Einstellungen pro Vertrag realisierbar.

Abschlussprovision auf Dynamik. Für jährliche Erhöhungen von Verträgen können Provisionen gebucht werden.

Abschlussprovision auf Vertragsänderung - ausserhalb der Dynamik.

Folgeprovision.

Folgeprovision auf Vertragsänderung, wenn der Vertrag nicht zu einem regulären Fälligkeitstermin geändert wurde. 


 

Buchen von Provisionen 


 

Provisionen können auf zwei Arten gebucht werden:


 

Über die Provisionskontrolle. Hier werden alle Gesellschaftscourtagen/-provisionen (für Verträge im Gesellschaftsinkasso) aufgelistet, die fällig sind, aber noch nicht gebucht wurden - z.B. noch nicht gebuchte Abschlussprovisionen und gemäß Zahlweise des Vertrags fällige Folgeprovisionen. In der Regel werden über die Provisionskontrolle die Courtage-/Provisionsabrechnungen der Produktgeber eingegeben.

Manuell können zum Vertrag weitere Abschluss- und Folgeprovisionen gebucht werden.

Führt der Makler selbst das Vertragsinkasso durch, entstehen beim Buchen der Prämienrechnungen ebenfalls Buchungen für die fälligen Folgeprovisionen. 


 

Beim Buchen von Provisionen gegenüber dem Produktgeber werden immer die Provisionsanteile von Vermittlern gutgeschrieben, die gemäß den Provisionseinstellungen beim zugehörigen Vertrag bezahlt werden müssen. Die Vermittleranteile werden normalerweise erst für die Abrechnung gegenüber dem Vermittler freigegeben, wenn die Zahlung des Produktgebers gebucht wurde. Es können aber auch einzelne Vermittlerprovisionen manuell "entsperrt" werden, die vor Zahlungseingang des Produktgebers ausgezahlt werden sollen.


 

Stornohaftung und Stornorisiken


 

Die Auswertung von Stornorisiken ist möglich. Dabei wird bei jedem Vertrag ein "Stornohaftungsmodell" hinterlegt (vorbelegt je nach Sparte/Tarif der Gesellschaft). Das Stornohaftungsmodell legt fest, bis zu welchem Datum für erhaltene Abschlussprovisionen in welchem Umfang gehaftet werden muss - welche Anteile also bei Stornierung des Vertrags zurückgezahlt werden müssen. Zusätzlich können auch für die Vermittlerprovisionen Stornohaftungsmodelle hinterlegt werden, die über die Haftungsmodalitäten des Vermittlers gegenüber dem Makler Auskunft geben.


 

Dadurch können z.B. folgende Fragestellungen beantwortet werden:


 

Welcher Anteil der selbst erhaltenen Provisionen ist zum aktuellen Zeitpunkt oder später, z.B. in einem Jahr, "verdient", haftet also nicht mehr?

Ist der Stand des Stornoreservekontos beim Produktgeber höher als das noch verbleibende Stornorisiko?

Wie hoch ist das Stornorisiko einzelner Vermittler?

Reicht der Stand des Stornoreservekontos einzelner Vermittler aus, um deren Stornorisiken zu decken?