Vertrag-Prozent-Modell

 

 

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Vertrag-Prozent-Modell

   

Das Vertrag-Prozent-Modell ist eines der drei möglichen Abrechnungsmodelle für Vermittlerprovisionen.


 

Grundlage des Vertrag-Prozent-Modells: Die Provisionen, die an Vermittler ausbezahlt werden, werden prozentual zu den Courtagen berechnet, die der Makler selbst von den Produktgebern erhält. Diese Provisionssätze werden in jedem Vertrag separat gespeichert. Dieses Modell ist sinnvoll, wenn gegenüber den Vermittler vollständige Transparenz bezüglich der vom Makler erhaltenen Courtagen gewünscht wird.


 

Eingabe der Vermittler-Provisionssätze


 

Alle Vermittler-Provisionssätze werden in Abhängigkeit von der Courtage definiert, die der Makler selbst von den Produktgebern erhält. Beispiel: Der Vermittler-Provisionssatz ist als 50 % der Folgecourtage definiert. Wenn der Makler 20 % der Vertragsprämie von der Gesellschaft als Folgecourtage erhält, bekommt der Vermittler im Ergebnis 10 % der Vertragsprämie.


 

Die Vermittler-Provisionssätze werden für jeden Vermittler einzeln festgelegt (s. Vermittler-Provisionssätze). Über Vermittlergruppen ist es allerdings möglich, Provisionssätze auch für eine Gruppe von Vermittlern oder für alle Vermittler festzulegen und dann für den einzelnen Vermittler nur noch Abweichungen von der allgemeinen Regelung einzugeben.


 

Die Provisionssätze können nach Sparte, Produkt und Gesellschaft und unterschiedlichen Laufzeiten differenziert eingegeben werden - wird aber z.B. der Produktschlüssel leer gelassen, so bezieht sich der eingegebene Provisionssatz auf alle Produkte. Die Provisionssätze werden für die Provisionsarten (Abschlussprovision, Abschlussprovision Zusatzversicherung, Folgeprovision) separat eingegeben, und zwar jeweils als Prozent-Anteil an der Courtage des Maklers.


 

Sollen im Prozent-Modell trotzdem Provisionssätze eingegeben werden, die sich statt auf die Maklercourtage direkt auf Daten des Vertrages (z.B. Prämie) beziehen, können diese Daten umgerechnet werden, wenn der Courtagesatz des Produktgebers bekannt ist. Beispiel: Der Vermittler soll 10 % der Vertragsprämie erhalten -> wenn die Gesellschaft 20 % der Vertragsprämie an den Makler zahlt, ist als Provisionssatz des Vermittlers 50 % einzugeben.


 

Die beim Vermittler hinterlegten Provisionssätze werden nur bei Eingabe von neuen Verträgen bzw. bei Hinterlegung des Vermittlers im Vertrag verwendet. Dabei wird in der Vermittler-Provisionsvereinbarung nachgeschlagen, welche Prozentsätze für den Vertrag gültig sind (Gesellschaft, Sparte), und die gefundenen Prozentsätze werden im Vertrag eingetragen Für alle Provisionsbuchungen sind die Sätze maßgeblich, die im Vertrag stehen - nicht die in der Standard-Provisionsvereinbarung des Vermittlers definierten.


 

Daraus folgen zwei Eigenschaften des Systems:

Für alle Provisionsbuchungen zum Vertrag gelten die Vermittler-Provisionssätze, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Vermittlers in den Vertrag gültig waren. Alte Verträge werden also nicht automatisch von Änderungen der Provisionssätze beim Vermittler erfasst.

Es kann für jeden Vertrag ein abweichender Vermittler-Provisionssatz eingegeben werden, indem einfach der entsprechende Prozentwert im Vertrag angepasst wird. 


 

Änderung der Vermittler-Vereinbarung


 

Änderungen der Vermittler-Vereinbarung gelten nur für neue Verträge bzw. Verträge, in denen der Vermittler neu eingetragen wird. Wenn auch für alte Verträge mehr oder weniger Provision an Vermittler gezahlt werden soll, hilft die Funktion "Wechsel VM-% in Verträgen".


 

Sondervereinbarungen für bestimmte Verträge


 

Wenn Verträge abweichend zur Standard-Vereinbarung provisioniert werden sollen, reicht die Änderung des entsprechenden Vermittler-Prozentsatzes am Vertrag.


 

Hierarchie


 

Am Vertrag können bis zu 10 Vermittler auf den Ebenen 1 bis 10 hinterlegt werden. Hierüber kann pro Vertrag genau festgelegt werden, welche Vermittler mit welchen Anteilen von diesem Vertrag profitieren sollen.


 

Sind die Vermittler hierarchisch organisiert (z.B. ein Berater arbeitet immer in der gleichen Geschäftsstelle), so ist die Erfassung von Vermittlerkombinationen hilfreich. Dabei werden Regeln folgender Form aufgestellt: "wenn Berater X auf Ebene 10 (Abschlussvermittler) ist, dann ist die Geschäftsstelle Y auf Ebene 8 und die Regionaldirektion Z auf Ebene 2". Beim Eintragen des Vermittlers bei Kunden und Verträgen wird nach passenden Vermittlerkombinationen gesucht; die Ergebnisse werden in den Kunden bzw. Vertrag übernommen. Demnach ist bei jedem Kunde bzw. Vertrag ein einzelnes Abbild der für diesen Vertrag gültigen Vermittlerhierarchie gespeichert. Das heißt auch, dass alte Verträge von Änderungen von Vermittlerhierarchien nicht betroffen sind - ausser, es werden dort manuell die eingetragenen Vermittler geändert.


 

Es werden keine Differenzprovisionen in der Hierarchie gerechnet. Es existiert somit keine Abhängigkeit zwischen den eingetragenen Provisionssätzen auf den Vermittlerebenen im Vertrag. Für jeden Vermittler wird einzeln festgelegt, wieviel Prozent der Abschluss- und Folgecourtagen des Maklers er erhalten soll. Wenn etwa die Geschäftsstelle generell 10% der Maklercourtage als Overhead erhalten soll, ist dieser Satz von 10% in der Liste der Provisionssätze des Vermittlers "Geschäftsstelle" für die entsprechenden Gesellschaften oder Sparten zu hinterlegen.


 

Eine Umrechnung von Differenzprovisionsmodellen in Prozentsätze ist zwar möglich, aber mit zusätzlichem Eingabeaufwand verbunden. Beispiel: Ein Vermittler der Stufe 1 soll 50% der Maklercourtage bekommen, ein Vermittler der Stufe 2 soll 60% erhalten. Abschlussvermittler ist Vermittler 1, Vermittler 2 soll Differenzprovision gemäß seiner Stufe erhalten. Dann wird im Vertrag eingetragen: Vermittler 1 - 50%, Vermittler 2 - 10%. Auch hier werden alte Verträge mit eingetragenen Prozentsätzen natürlich von Änderungen von Stufen, Provisionssätzen und Hierarchien nicht automatisch berührt.


 

Buchung von Provisionen


 

Bei Buchung von Provisionen werden immer die im Vertrag eingetragenen Provisionssätze (AP, APZV, FP) verwendet. Eine gebuchte Provision wird erst dann für die Vermittlerabrechnung freigegeben, wenn der Produktgeber dem Makler den zugehörigen Betrag gutgeschrieben hat (vom Anwender vorzunehmende Freigabe der Provisionen in der Provisionskontrolle).


 

Stornohaftung


 

Für jeden Vermittler wird ein individueller Stornoreserve-Prozentsatz angegeben. Dieser gilt bei der Buchung aller Abschlussprovisionen (AP, APZV, DY), unabhängig von Produktgeber, Sparte oder Produkt. Der Stornoreserve-Prozentsatz beim Vermittler wird bei Neuanlage eines Vertrages bzw. Eintragung eines Vermittlers in einen Vertrag dazu verwendet, den dort für den Vermittler hinterlegten Stornoreservesatz vorzubelegen.


 

Es gilt also bei der Buchung von Abschlussprovisionen nicht der beim Vermittler hinterlegte Prozentsatz, sondern der für den Vermittler beim Vertrag hinterlegte Prozentsatz. Wenn für einen alten Vertrag also eine weitere Abschlussprovision gebucht wird, dann wird der zum Zeitpunkt der Vertragsanlage gültige Stornoreservesatz des Vermittlers verwendet.


 

Wenn ein Vermittler hinreichend Stornoreserve auf seinem Konto angesammelt hat und daher für weitere Provisionen keine Stornoreserve mehr abgezogen werden soll (oder auch, wenn die Stornoreserve erhöht wird), dann wird der Stornoreserve-Prozentsatz beim Vermittler auf 0 geändert (bzw. erhöht). Für ab diesem Zeitpunkt neu angelegte Verträge (bzw. Neueintragung des Vermittlers in bestehende Verträge) gilt dann der neue Prozentsatz. Für alte Verträge ist der dort jeweils eingetragene Prozentsatz maßgeblich.


 

Wird ein Vertrag storniert und daher eine negative Abschlussprovision gebucht, so wird diese Provision allen Vermittlern gemäß ihrer Anteile belastet. Auch hier wird der Stornoreserve-Prozentsatz am Vertrag angewendet. Wenn zum Zeitpunkt der Vertragsneuanlage also ein Stornoreserveprozentsatz beim Vermittler hinterlegt war, wird bei Stornierung der Abschlussprovision der Stand des Stornoreservekontos also mit dem gleichen Prozentsatz reduziert. Statt Abzug eines Stornoreserveanteils von der Provision wird der entsprechende Betrag auf der Vermittlerabrechnung gutgeschrieben.


 

Der Stand des Stornoreservekontos kann über Stornohaftungsmodelle (s.u.) mit dem tatsächlichen Stand der Stornorisiken bzw. der Stornohaftung verglichen werden; die Ergebnisse dieses Vergleichs können für ein mögliches Einfrieren oder manuelles Ausbezahlen des Stornoreservekontos ausschlaggebend sein.


 

Vermittlerfixum


 

Pro Vermittler kann ein fixer Geldbetrag (positiv oder negativ) hinterlegt werden, der pro Monat dem Vermittlerkonto gutgeschrieben oder belastet werden soll. Dieser Geldbetrag wird über einen manuell anzustoßenden Buchungslauf gebucht und erscheint auf der Vermittlerabrechnung. Das Vermittlerfixum ist nicht anrechenbar, d.h. es wird auf die Summe der Provisionen aufaddiert.


 

Abrechnung


 

Vermittlerprovisionen werden auf das Abrechnungskonto des Vermittlers gebucht. Vermittlerabrechnungen werden manuell erstellt, das System sucht dabei alle noch nicht abgerechneten Provisionen auf dem Konto des Vermittlers und erstellt entsprechende Abrechnungsdokumente (diese sind über Textbausteine anpassbar). Es entsteht ein "offener Posten" im Abrechnungssystem, der über Exkasso- bzw. Inkassovorgänge ausgeglichen werden kann.


 

Eine Verrechnung mit vorhandenen, nicht ausgeglichenen Abrechnungen (z.B. Vermittlerabrechnungen mit negativem Saldo oder mit wegen Geringfügigkeit nicht ausgezahlten Abrechnungen) ist über eine entsprechende Funktion möglich. 


 

Es sind auch Vorschüsse möglich, die als "Vorauszahlungen" eingebucht werden. Folgende Vermittlerabrechnungen werden mit der Vorauszahlung verrechnet und der offene Saldo der Vorauszahlung dadurch reduziert.