Produkt-Einheiten-Modell

 

 

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Produkt-Einheiten-Modell

   

Das Produkt-Einheiten-Modell ist eines der drei möglichen Abrechnungsmodelle für Vermittlerprovisionen.


 

Grundlage des Produkt-Einheiten-Modells: Pro Abrechnungsmodell wird definiert, wieviele Vertriebseinheiten sich aus einer Provisionsbuchung zum Vertrag ergeben (z.B. auf Grundlage von Bewertungssummen oder Prämien). Die Einheiten werden gemäß Stufe des Vermittlers in Geldbeträge umgerechnet. Es wird immer mit Differenzprovisionen gerechnet. Dieses System ist notwendig, wenn über Einheiten eine vollständige Vergleichbarkeit der getätigten Umsätze aller Vermittler erreicht werden soll (Karrieresystem). 


 

Eingabe der Provisionssätze (Einheiten-Werte)


 

Alle Vermittlerprovisionen werden auf Basis von Einheiten (Vertriebseinheiten) ausbezahlt. Daher werden zunächst für alle Provisionsumsätze die entsprechenden Einheiten-Werte berechnet, auf deren Basis die Vermittlerhierarchien provisioniert werden.


 

Zur Berechnung der Einheiten dienen Sätze, die beim Abrechnungsmodell hinterlegt werden. Abrechnungsmodelle werden global definiert und werden an ein oder mehrere Produkte gebunden. Produkte können an eine Gesellschaft oder eine Sparte (oder Gesellschaft und Sparte) gebunden werden und haben immer ein Abrechnungsmodell zugeordnet. Bei Neuanlage von Verträgen muss neben Gesellschaft und Sparte auch ein Produktkürzel angegeben werden. Für den Vertrag gelten die Einheiten-Sätze, die im Abrechnungsmodell zu diesem Produkt hinterlegt sind. Auch bei vorhandenen Verträgen kann nachträglich ein Produkt hinterlegt werden.


 

Beim Abrechnungsmodell wird festgelegt, auf welche Bezugsgröße sich die Einheitensätze beziehen (die Eingabe von Bezugsgrößen ist unter "Courtage-Bezugsgrößen verwalten" beschrieben). Anschließend wird pro Provisionsart der Einheitensatz eingegeben.


 

Beispiel: Beim Produkt "Apfel-Rente" der Apfelsinia ist die Bezugsgröße für Abschlussprovisionen die Bewertungssumme des Vertrages. Für Folgeprovisionen ist die Prämie maßgebend. Für Abschlussprovisionen sollen pro 1000 EUR Bewertungssumme 2.3 Einheiten und für Folgeprovisionen pro 100 EUR Prämie 0.5 Einheiten berechnet werden.


 

AP: Einheitensatz 2.3, Teiler 1000 (2.3 EH pro 1000 EUR Bewertungssumme)

FP: Einheitensatz 0.1, Teiler 100 (0.5 EH pro 100 EUR Prämie) 


 

Für jede Provisionsbuchung wird der zugehörige Einheiten-Wert berechnet, der unabhängig von den eingetragenen Vermittlern und ihren Karrierestufen ist. Wieviele Einheiten berechnet werden, ist abhängig von der Provisionsart (AP/FP). Mögliche Bezugsgrößen für die Berechnung der Einheiten: Bewertungssumme, Prämie, Monatsbeitrag. Bei Buchung einer Provision kann der Wert der Bezugsgröße noch manuell verändert werden, aus dem die entsprechenden Einheiten berechnet werden.


 

Am Vertrag wird der Abschlussvermittler hinterlegt. Waren mehrere Vermittler am Abschluss beteiligt, so können auch mehrere Vermittler eingegeben werden; für jeden Vermittler ist dann ein Prozentsatz für die Provisionsteilung einzugeben (z.B. Vermittler 1 70%, Vermittler 2 30%). Die Prozentsätze müssen sich auf 100% addieren. Der Prozentsatz für die Provisionsteilung wirkt auf die berechneten Einheiten. Wenn also für das Produkt normalerweise 10 Einheiten gutgeschrieben werden, so werden auf die Hierarchie vom ersten Vermittler nun 7 Einheiten und auf die Hierarchie vom zweiten Vermittler 3 Einheiten provisioniert.


 

Es gibt über alle Vermittler hinweg definierte Einheiten-Währungstabelle, die pro Stufe festlegt, wieviel Geld pro Einheit zu bezahlen ist.


 

Stufe 1: 10 EUR

Stufe 2: 12 EUR

Stufe 3: 15 EUR 


 

Bei Buchung einer Provision zu einem Vertrag wird zunächst über das Produkt des Vertrages das referenzierte Abrechnungsmodell gesucht. Auf Basis der Einheiten-Sätze am Abrechnungsmodell wird der Einheitenwert für jeden eingetragenen Abschlussvermittler (gemäß Provisionsteilung) berechnet. Für jeden Abschlussvermittler wird nun seine Vorgesetztenhierarchie durchlaufen und in der Hierarchie werden die Einheiten je nach Stufe als Differenzprovisionen in Geldbeträge umgerechnet.


 

Änderung der Vermittler-Vereinbarung


 

Wenn die Einheitensätze zu einem Abrechnungsmodell gändert werden müssen, gibt es zwei Möglichkeiten:


 

Soll die Änderung nur für neue Verträge gelten, so wird im Produkt ein neuer Provisionssatz mit einem Gültigkeitsdatum (Datum der Wirksamkeit des neuen Provisionssatzes) eingegeben. 

Soll die Änderung auch für alte Verträge gelten, d.h. auch dann wenn in der Zukunft für alte Verträge Provisionen gebucht werden, so wird der Provisionssatz im Produkt einfach geändert, ohne das Gültigkeitsdatum zu ändern.


 

Über das Provisionsreferenzdatum im Vertrag wird geregelt, welches Einheitensätze und Hierarchien für Provisionsbuchungen zum Vertrag gültig sind. Wird das Provisionsreferenzdatum auf das Datum des Vertragsbeginns gesetzt, werden alle noch nicht gebuchten Provisionen zu diesem Vertrag zum Stand der Einheitensätze und Hierarchien gebucht, die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns aktuell waren. Wird das Provisionsreferenzdatum leer gelassen, so ist immer der Stand der Einheitensätze und Hierarchien zum Datum der Provisionsfälligkeit maßgeblich.


 

Hierarchie / Karriereeinstufung


 

Am Vertrag wird nur der Abschlussvermittler hinterlegt (auch mehrere Abschlussvermittler mit Provisionsteilung möglich - s.o.). Sollen weitere Vermittler über Differenzprovisionen an gebuchten Provisionen mitverdienen, so muss die Vermittlerhierarchie im System hinterlegt werden.


 

Pro Vermittler wird seine Karrierestufe und sein Vorgesetzter erfasst. Da diese Information mit einem Gültigkeitsdatum versehen ist, können auch historische Hierarchien (wer war im Jahre 2005 Vorgesetzter?) und zukünftige Einstufungen (ab nächstem Monat ist dieser Vermittler in Stufe 5) erfasst und bei Buchungen verwendet werden.


 

Wird eine Provision gebucht, wird die Vermittlerhierarchie vom Abschlussvermittler im Vertrag bis zur höchsten Ebene, bei der es keinen Vorgesetzten mehr gibt, durchlaufen. So ergibt sich die Liste der Vermittler, die Provisionen erhalten.


 

Pro Vermittler in der Hierarchie wird der für die Stufe des Vermittlers gültige Geldbetrag pro Einheit ermittelt. Damit werden innerhalb der Hierarchie Differenzprovisionen gebucht. Beispiel:


 

Abschlussvermittler erhält auf Stufe 1 10 EUR pro Einheit

Für seinen Vorgesetzten gilt auf Stufe 2 der Satz 15 EUR pro Einheit, davon wird der bereits an den Abschlussvermittler ausbezahlte Satz von 10 EUR abgezogen. Es bleiben 5 EUR, die gutgeschrieben werden.

Der Vorgesetzte des Vorgesetzten erhält ebenfalls 5 EUR, da für seine Stufe 3 ein Satz von 20 EUR pro Einheit hinterlegt ist. 


 

Bei Änderungen der Hierarchie ist mit neuem Gültigkeitsdatum die neue Stufe und der neue Vorgesetzte zu hinterlegen. Bei der Buchung von Provisionen ist dann das Provisionsreferenzdatum im Vertrag dafür ausschlaggebend, welcher Stand der Hierarchie verwendet wird:


 

Ist das Provisionsreferenzdatum auf das Datum des Vertragsbeginns gesetzt, so wird für alle in Zukunft gebuchten Provisionen trotzdem noch der Stand der Vermittlerhierarchie verwendet, der zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns gültig war.

Ist das Provisionsreferenzdatum im Vertrag leer, so wird für alle in Zukunft gebuchten Provisionen immer der Stand der Vermittlerhierarchie zum Zeitpunkt der Provisionsbuchung verwendet. 


 

Sondervereinbarungen für einzelne Verträge


 

Wenn einzelne Verträge von der normalen Provisionierung (Einheitensätze) abweichen, dann kann für diese Verträge ein neues Produkt mit einem angepassten Abrechnungsmodell erstellt werden (am einfachsten durch Kopieren eines bestehenden Abrechnungsmodells mit Einheitensätzen). Das neue Produkt wird bei den betroffenen Verträgen hinterlegt, die somit dann eine eigene Provisionsregelung besitzen.


 

Evtl. ist die zusätzliche Eingabe von Wettbewerben / Bonusregelungen möglich, die zusätzlich zu den normalen Provisionseinstellungen auf die Buchungen wirken.


 

Buchung


 

Bei Buchung von Provisionen sind folgende Informationen relevant


 

Das im Produkt zum Vertrag eingetragene Abrechnungsmodell und die dort (mit Gültigkeitsdatum) hinterlegten Einheitensätze pro Provisionsart, die zur Errechnung der Einheiten für eine Buchung dienen.

Das im Vertrag eingetragene Provisionsreferenzdatum, das für den Stand der Einheitenssätze und den Stand der Vermittlerhierarchie relevant ist.

Die im Vertrag eingetragenen Abschlussvermittler (ggf. mit Prozentsatz für Provisionsteilung).

Die beim Vermittler (mit Gültigkeitsdatum) hinterlegte Stufe und der Vorgesetzte.

Die für jede Stufe global definierten Geldbeträge pro Einheit 


 

Eine gebuchte Provision wird erst dann für die Vermittlerabrechnung freigegeben, wenn der Produktgeber den zugehörigen Betrag bezahlt hat (vom Anwender vorzunehmende Freigabe der Provisionen in der Provisionskontrolle).


 

Stornohaftung


 

Für jeden Vermittler wird ein individueller Stornoreserve-Prozentsatz angegeben. Dieser gilt unabhängig von Produktgeber, Sparte oder Produkt. Der Stornoreserve-Prozentsatz beim Vermittler wird für die Buchung von Abschluss- und Dynamikprovisionen verwendet. Es gilt, auch wenn der Vermittler zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns einen anderen Stornoreservesatz hatte, immer der aktuell im Vermittler eingetragene Satz.


 

Der Stornoreserve-Prozentsatz wird auf den Geldbetrag gerechnet, der nach Umrechnung der Einheiten in Geldbeträge in Abhängigkeit von der Stufe des Vermittlers und Differenzprovisionsrechnung zur Gutschrift an den Vermittler zur Verfügung steht.


 

Bei Buchung von Differenzprovisionen in der Hierarchie wird auch bei den übergeordneten Vermittler eine Stornoreserve abgezogen, wenn beim übergeordneten Vermittler selbst ein Stornoreserve-Prozentsatz angegeben ist.


 

Wenn ein Vermittler hinreichend Stornoreserve auf seinem Konto angesammelt hat und daher für weitere Provisionen keine Stornoreserve mehr abgezogen werden soll (oder auch, wenn die Stornoreserve erhöht wird), dann wird der Stornoreserve-Prozentsatz beim Vermittler auf 0 geändert (bzw. erhöht). Für ab diesem Zeitpunkt gebuchte Provisionen gilt dann der neue Prozentsatz, auch bei neuen Provisionen, die für alte Verträge gebucht werden.


 

Wird ein Vertrag storniert und daher eine negative Abschlussprovision gebucht, so wird diese Provision allen Vermittlern in der Hierarchie belastet. Bei allen Vermittlern, auch in der Hierarchie, wird dabei gemäß ihrer aktuellen Stornoreserve-Prozentsätze das Stornoreservekonto abgeschmolzen und Stornoreservebeträge gutgeschrieben.


 

Der Stand des Stornoreservekontos kann über Stornohaftungsmodelle (s.u.) mit dem tatsächlichen Stand der Stornorisiken bzw. der Stornohaftung verglichen werden; dieser Vergleich kann für ein mögliches Einfrieren oder manuelles Ausbezahlen des Stornoreservekontos ausschlaggebend sein.