Vertragsverlängerung

 

 

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Stand: 20190129

Sinn der Vertragsverlängerung

Bekanntermaßen verlängern sich - wenn nicht gekündigt - die Verträge im Sach-, H-, U- und K-Bereich und den Sparten der technischen Versicherungen bei Überschreiten der Hauptfälligkeit im ein weiteres Jahr. In einigen Sparten erfolgt dabei auch eine Anpassung der Verträge an geänderte Preise und Schadenverläufe der vergangenen Perioden über die Anpassung von Summen und Änderung von Indices und Faktoren.

Damit die Vertragsdaten in Assfinet MVP auch in den davon betroffenen Sparten immer auf neuestem Stand sind, gibt es in Assfinet MVP einen Mechanismus, der bei der Verlängerung eines Vertrags die entsprechenden Anpassungen im Vertrag berechnet. Diese Summenanpassung erspart einige Handarbeit bei der Pflege der Vertragsdaten.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass einige Daten im Assfinet MVP gepflegt werden - namentlich die Vorbelegung mit entsprechenden Indexzahlen.

Die Vertragsverlängerung wird beim Start von Assfinet MVP automatisch wenn der angemeldete Benutzer das Zugriffsrecht "Administrator" besitzt. Wenn aufgrund der Größe des Datenbestandes die Vertragsverlängerung beim Programmstart täglich zu lange dauert, kann dieser Aufgabe über einen automatischen Task automatisiert werden (siehe "Geplante Aufgaben").

Verträge werden bei Erreichen des Ablaufs oder des jährlichen Anpassungsdatums angepasst, wenn alle folgenden Voraussetzungen zutreffen:

Der Vertrag hat den Status EIGEN.

Der Vertrag hat den Status FREMD/FREMDTEIL/GESPERRT und es ist kein Kündigungsdatum eingetragen.

Die Zahlweise ist nicht "Einmalig".

Wenn das Antragsdatum eingetragen ist, muss auch das Dokumentendatum eingetragen sein (Kontrolle erhaltene Policen).

Die Sparte des Vertrages ist nicht LVR, PRV, IMO, FIN oder BET.

Bedeutung der Indexzahlen

Die entsprechenden Werte werden jährlich für die Fälligkeiten ab dem 01.01. bzw. dem 01.07. für die Haftpflichtsparte von einen unabhängigen Treuhänder bzw. dem statistischen Bundesamt ermittelt. Die Versicherer sind in ihrer Entscheidung allerdings insofern frei, als sie auch unter der Empfehlung des Treuhänders bleiben  oder auch eine Anpassung gänzlich unterlassen können. Es ist also erforderlich, neben der allgemeinen Anpassung für einzelnen Versicherer hiervon abweichende Vereinbarung zu pflegen. Bleiben wir aber zunächst bei dem Normalfall.

Für korrekte Übernahmen der Vorbelegungswerte sind also zwei Termine relevant:

01. Juli für die Eingabe des Anpassungssatzes in Haftpflicht nach §8 AHB

01. Januar für die Eingabe der Vorbelegungen in den Sparten  Wohngebäude, Hausrat, Elektronik bzw. stationäre Maschinen (AMB) sowie fahrbaren Maschinen  (ABMG).

Zeitpunkt der Vertragsverlängerung

Bitte beachten Sie, dass die Vertragsverlängerung standardmäßig sieben Tage vor dem Ablauf des Vertrags stattfindet. Es müssen in diesem Fall also bereits mehr als sieben Tage vor dem eigentlichen Ablaufdatum die Indexzahlen im Assfinet MVP eingegeben worden sein.

Um die vorgegebenen sieben Tage zu umgehen, z.B. um die Verträge bereits bis zu 60. Tage vorher verlängern zu lassen, kann die Karenzzeit in jeder Sparte angepasst werden.

Eintragen der Indexzahlen

Die Indexzahlen können im Menü Organisation -> Sparten verwalten allgemein gültig oder speziell pro Gesellschaft oder auch Bedingung eingegeben werden. Wenn das Assfinet MVP bei der Vertragsverlängerung eine Indexzahl sucht, wird in der folgenden Reihenfolge gesucht: 

Indexzahl mit definierter Gesellschaft UND definierten Tarif 

Indexzahl mit leerer Gesellschaft und definierten Tarif 

Indexzahl mit definierten Gesellschaft und leerem Tarif 

Indexzahl mit leerer Gesellschaft und leerem Tarif 

Die letzte Option gilt für alle und stellt damit so etwas wie den Normalfall dar.

Mit dem Feld "Stichtag" ist es möglich, mehrere Stände der Indexzahlen zu archivieren. Bei der Vertragslängerung gilt dann: die nach dem Stichtag letzte Indexzahl, die noch vor dem Datum der Anpassung liegt, wird verwendet.

Vorbelegung der Werte für die einzelnen Sparten 

Nach der Belegung der Indexzahlen findet bei allen Sparten eine Vertragsberechnung statt, so dass Prämien etc. an den veränderten Stand angepasst werden.

EDV - Elektronik:

Belegung der Felder "Summen-Faktor" und "Prämien-Faktor" gemäß Indexzahlen für EDV, Tarif/Bedingung "WERT 3/71"

HPV - Haftpflicht:

Die Anpassung findet bei jedem der sechs vorhandenen HPV-Wagnissen statt, wenn jeweils "§8 AHB" angekreuzt ist; in diesem Fall wird das jeweilige Prämienfeld gemäß Indexzahl angepasst. Wenn in den Indexzahlen eine Wagniskennziffer hinterlegt wurde, gilt diese Indexzahl nur für Vertragswagnisse mit der entsprechenden WKZ. Wird die Indexzahl ohne spezielle Bedingung eingegeben, gilt sie für alle Haftpflicht-Wagnisse.

 Zusätzlich kann auch die Prämienanpassung für die Prämie nach §8 AHB PHV 9001 vorgenommen werden (Spartenteil 3 im HPV-Vertrag; dort kann die Prämienanpassung angekreuzt werden). Bei der Eingabe der hierfür gültigen Indexzahl in den Sparten-Indexzahlen wählen Sie als Bedingung die WKZ "9001 Privathaftpflicht". 

HRV - Hausrat:

Die Anpassung findet nur statt, wenn "Summenanpassung" im Vertrag angekreuzt ist. Die Indexzahlen können pro Bedingung – also beispielsweise abweichend für VHB 84 und VHB 92 – ("Bedingungen VHB", HRV102) oder allgemeingültig  vorgegeben werden. 

MAS - Maschinen:

Die Anpassung findet grundsätzlich nur statt, wenn "Neuwert" im Vertrag NICHT angekreuzt ist.
 Welche Indexzahlen gezogen werden, hängt von Einstellung "Faktor §9.1" ab. Solche Verträge, bei denen das Feld angehakt ist, werden mit den Summen- und Prämienfaktor für die Anpassung der Baumaschinen angepasst; alle anderen Verträge (also ohne den Haken im Feld „Faktor § 9.1) werde mit den Werten für stationäre Maschinen neu berechet. 
 Hinweis: Die Groß-/Kleinschreibung der Werte "JA"/"NEIN" bei den Indexzahlen ist egal. 
 Hinweis: Es erfolgt in allen Version des ASSFINET MVP (16 / 32 / 4) nur die Anpassung der Summen und Prämien auf der Seite „Teil 1“

WGV - Wohngebäude:

Die Indexzahlen können allgemein oder speziell pro Bedingung ("Bedingungen VHB", Feld WGV102 - VGB 62, VGB88, VGB 200?) vorbelegt werden. Wenn bei der Vertragsverlängerung eine Indexzahl gefunden wurde, werden die Felder "Baupreisindex" und "Prämienindex" mit den gefundenen Werten überschrieben, die somit in die Prämienberechnung eingehen. 
 Das Feld "Anpassungsfaktor für qm-Berechnung" wird für Verträge verwendet, die nach Wohnfläche tarifiert werden. Der bei den Sparte WGV/VGV-GEW hinterlegte Anpassungsfaktor wird dabei in die betroffenen Verträge übernommen und die Prämien dieser Verträge neu berechnet.

VGV-GEW - Verbundene Gebäude auf Basis 1914 für gewerbliche Gebäude:

Funktioniert identisch zu WGV

Alle Angaben ohne Gewähr (Bitte im Einzelfall mit Ihren Gesellschaften abgleichen.)

Soweit einzelne von Ihnen vermittelte Versicherer andere Werte verwenden oder anders runden, sind für diese Gesellschaften die jeweiligen Werte in der Vorbelegung durch die Voreinstellung für die einzelne Gesellschaft zusätzlich zu pflegen.