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Eine Besonderheit der Vermittlerabrechnung (siehe Menüpunkt "Vermittler abrechnen") stellen die Fixumbeträge für Vermittler dar.
Ein Vermittlerfixum wird, sofern es in der Vermittlermaske eingetragen ist, regelmäßig jeden Monat fällig. Wenn Sie Vermittlerfixa zahlen, müssen diese Beträge daher aktiv als Verbindlichkeiten eingebucht werden, bevor Vermittlerabrechnungen erstellt werden. Wählen Sie dazu diesen Menüpunkt und geben Sie den Abrechnungszeitraum ein. Es erscheinen alle noch nicht gebuchten Fixumansprüche, die hier nach gewohntem Schema als Verbindlichkeiten auf die Vermittlerkonten gebucht werden können.
Vermittlerfixa sind nicht anrechenbar, d.h. sie werden immer zu den regulären Provisionsumsätzen eines Vermittlers hinzugezählt. Es können sowohl positive Beträge (Fixum, Einkommen) wie auch negative Beträge (Bürokostenpauschale o.ä.) gebucht werden.
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