Vermittler abrechnen

 

 

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Stand: 20181206

Provisionsanteile, die an eigene Vermittler weitergegeben werden sollen, werden schon bei der Buchung der entsprechenden Vertragsfälligkeiten (AP-/FP-Forderungen in der Provisionskontrolle; Inkassofälligkeiten beim Maklerinkasso) verarbeitet. Es müssen also (mit Ausnahme des Vermittlerfixums - siehe Menüpunkt "Vermittlerfixa buchen") nur noch die Positionen, die im Laufe der Zeit anfallen, in regelmäßigen Abständen gegenüber den Vermittler abgerechnet werden. 

Die Abrechnung der Vermittler geschieht analog zur Abrechnung von Kunden und Gesellschaften. Um organistorische Fehler zu vermeiden, können solche Vermittler nicht abgerechnet werden, bei deren Daten entweder kein Eintrittsdatum oder ein Austrittsdatum gesetzt ist (Vermittler ohne unterschriebene Vereinbarung / ehemalige Vermittler). 

Wenn eine bestimmte Forderung oder Verbindlichkeit nicht abgerechnet werden soll, kann sie per Hand gesperrt oder entsperrt werden: Sperren / Entsperren von Positionen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass erstellte Vermittlerabrechnungen ebenso wie Kundenrechnungen zuerst gedruckt werden müssen, bevor sie in den offenen Posten erscheinen oder an eine externe Finanzbuchhaltung übergeben werden können! Um Vermittlerabrechnungen zu drucken, wählen Sie den Menüpunkt "Mahn- und Rechnungsdruck" und selektieren Sie dort nach Art "Vermittler".

Hinweis: Den Ausdruck der Vermittlerabrechnungen können Sie anpassen, indem Sie das entsprechende Formular bearbeiten. Dieses finden Sie unter Formularwesen im Menü Organisation, es trägt den Titel "Vermittlerabrechnung" (Briefart "RW_VERMITTLERABRECHNUNG"). Bitte bearbeiten Sie nur die erste Seite des Formulars (Anschreiben).