Unterjährigkeitszuschläge

 

 

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Unterjährigkeitszuschläge

   

Hier können die von der Gesellschaft erhobenen Zuschläge für Verträge mit unterjähriger Zahlweise eingegeben werden. Die Zuschläge werden bei Neuanlage von Verträgen für die Gesellschaft in den Vertrag gezogen, so dass dort der Zuschlag nicht per Hand eingegeben werden muss.


 

 

 


 

Hinweis: Soweit die monatlichen Beiträge zu Lebens- und Krankenversicherungen aus den Angebotssystemen der Anbieter entnommen werden enthalten sie in aller Regel bereits den Unterjährigkeitszuschlag. Daher sollte für diese Sparten bei diesen Versicherern der Unterjährigkeitszuschlag = 0 gesetzt werden.