|
Bündelverträge |
|
|
Besuchen Sie unsere neue Support Plattform. Dort finden Sie viele hilfreiche Artikel und haben Zugriff auf das Ticketsystem. Sie erreichen die Support Plattform unter: https://helpdesk.assfinet.de
Beachten Sie bitte, das daher diese Plattform nicht weiter aktualisiert und schrittweise zurückgebaut wird. |
Stand: 20180829
Multirisk-Verträge mit mehreren Sparten unter der gleichen Vertragsnummer sowie gewerbliche Risiken können als Bündelverträge geliefert werden. Für diese Daten bietet das MVP verschiedene Möglichkeiten an, die beim Einlesen der GDV-Daten ausgewählt werden können:
•"in einzelne Verträge aufspalten" und
•"Als ein einziger Vertrag importieren (Sparte DIV)"
Soweit "in einzelne Verträge aufspalten" ausgewählt wird, gibt es darüber hinaus noch die Möglichkeit, die Einzelverträge einem Sammelvertrag zuzuordnen.
.png)
Wenn beide Optionen abhängig von der Art der Bündelverträge (Multirisk oder gewerbliches Geschäft) gewünscht sind, kann die GDV Datei über das Tool GdvSplitter vor dem Einlesen entsprechend aufbereitet werden. Sie erhalten dann mehrere Dateien, die getrennt entweder ungebündelt (Option "In einzelne Verträge aufspalten") oder gebündelt (Option "Als ein einziger Vertrag importieren (Sparte DIV)") eingelesen werden können.
Die Anwendung GDVSplitter finden Sie in Ihrem MVP Programmverzeichnis.
Bündelverträge in einzelne Verträge aufspalten
Werden mehrere Sparten unter einer Vertragsnummer geführt, z.B. Wohngebäude, Hausrat und Haftpflicht in einem Multirisk-Vertrag, werden diese vom Versicherer als Bündelvertrag geliefert. Mit der Option "in einzelne Verträge aufspalten" können die einzelnen Teilverträge jeweils als eigenständiger Einzelvertrag geschrieben werden. Das beinhaltet in diesem Fall auch die jeweiligen Spartendaten wie z.B. Wert 1914 (WGV), Versicherungssumme (Hausrat) oder Deckungssumme Sachschäden (HPV).
Beim Aufspalten bekommt der erste gelieferte Vertrag die Vertragsnummer, jede weitere Sparte im Bündel die Vertragsnummer plus eine Folgenummer, z.B.
HPV: Vertragsnummer 4711 0815
HRV: Vertragsnummer 4711 0815 *02
WGV: Vertragsnummer 4711 0815 *03
Die Einzelverträge erhalten die vom Versicherer gelieferte Teilprämie.
Die Einzelverträge können auch unter einem Sammelvertrag zusammengefasst werden (s. Kapitel Bündelverträge beim Import unter einem Sammelvertrag zusammenfassen)
Als einen einzigen Vertrag importieren
Gewerbliche Risiken werden häufig ebenfalls als Bündelvertrag mit verschiedenen Teilrisiken geliefert, z.B. den Teilsparten Feuer, Leitungswasser, Sturm etc. MVP kann diese Verträge in einen einzelnen Vertrag zusammenfassen.
Verträge, die nicht als gewerbliche Bündelsparten (z.B. GGV, GEB, ECV) identifiziert werden können, werden dabei in die Sparte DIV (=Diverse Sparten) geschrieben.
Bündelverträge beim Import unter einem Sammelvertrag zusammenfassen
Wenn Bündelverträge in Einzelverträge aufgespalten werden sollen, besteht mit dieser Option die Möglichkeit, automatisch durch das MVP einen Sammelvertrag anzulegen. Damit ist auch eine Gesamtprämie über alle Einzelverträge ersichtlich. Zusätzlich werden Ihnen über den Aufruf des Sammelvertrages ALLE zugeordneten Einzelverträge angezeigt.
Der Sammelvertrag bekommt automatisch die Vertragsnummer als Sammelvertragsnummer.
Bei Auswahl dieser Option muss vor dem Schreiben die gewünschte Sammelvertragssparte definiert werden. Dies erreichen Sie über den Button "Bündelsparte auswählen". Es werden Ihnen dann alle Sammelspartenkürzel zur Auswahl angezeigt, die in Ihrer Spartenverwaltung vorhanden sind. Neue Sammelvertragssparten können Sie über den Menüpunkt "Datei – Organisation – Sparten verwalten" anlegen.
Bei weiteren Importen zu diesen Verträgen mit beitragsrelevanten Änderungen werden jeweils die Einzelverträge aktualisiert und systembedingt ändert sich dann auch der Sammelvertrag.
Mit dieser Option verknüpft ist die Möglichkeit, den Sammelvertrag als abrechnbaren Vertrag zu verwenden, d.h. Provisions- oder Inkassobuchungen laufen über den Sammelvertrag und nicht die Einzelverträge (Option in der Spartenverwaltung: "Abrechnungen sollen zum Sammelvertrag abgerechnet werden.")