GDV Daten überschreiben und Daten ablegen

 

 

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Stand: 20180829

Für die Verarbeitung von GDV-Daten beim Schreiben in Ihren Bestand bietet Ihnen das MVP mehrere Aktionsmöglichkeiten an, die in der Spalte „Status/Aktion“ angezeigt werden. Diese können für alle markierten Datensätze über den Button „Status/Aktion ändern“ gesetzt werden.

Vorbelegt ist die Aktion „GDV-Daten ablegen“. Bei gefundenen Verträgen erfolgt damit KEIN Überschreiben/Ändern des Vertrages! Es handelt sich hier um eine Sicherungsmaßnahme. Sie macht Sinn, wenn Sie erstmalig Daten einer Gesellschaft importieren und die inhaltliche Qualität der Daten noch geprüft werden soll. Im Regelfall wird aber das Überschreiben und Ändern der Vertragsdaten durch den GDV-Import gewünscht sein. Empfohlene Einstellung dafür ist „GDV-Satz ablegen und Daten überschreiben“.

Beim Zuordnen über den Button „Zuordnen“ wird immer die voreingestellte Aktion eingestellt. Sollten Sie also neu zugeordnet haben, setzen Sie über „Status/Aktion ändern“ die Aktion „GDV-Satz ablegen und Daten überschreiben“ für die zu überschreibenden Verträge erneut.

Über die Gesellschaftsdaten können Sie diese Aktion für die jeweilige Gesellschaft als Standard setzen (Kapitel 11).

Sollen wichtige Verträge grundsätzlich vor dem Überschreiben durch GDV-Daten geschützt werden, können Sie dies in den Vertragsdaten festlegen. Trotz Markierung und der Aktion „GDV-Satz ablegen und Daten überschreiben“ kann der Vertrag dann NICHT vom GDV-Import überschrieben werden. Der Datensatz bleibt bis zum Löschen im GDV-Arbeitsbereich.