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Vorbereitung vor dem GDV Import |
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Stand: 20180829
GDV-Daten können als Dateien beim Versicherer in der Regel heruntergeladen oder bestellt werden. Je nach Versicherer müssen diese Dateien zunächst entpackt oder entschlüsselt werden. Zum Schluss sollten Sie eine Datei (z.B. mit der Dateiendung ".gdv") erhalten, die als lesbare Textdatei die GDV-Informationen enthält. Diese Datei kann ins MVP importiert werden.
Eine Liste mit Gesellschaften, die nach unserer Information GDV-Daten liefern können, erhalten Sie über den folgenden Link per Download: http://download.assfinet.de/dokumente/GDV_Lieferanten.pdf
Hinsichtlich der Bereitstellung der GDV-Daten gibt es kein standardisiertes Verfahren. Sie können daher die Daten je nach Versicherer auf verschiedenen Wegen erhalten. In den meisten Fällen werden die Daten mittlerweile im jeweiligen Extranet des Versicherers zum Download bereitgestellt oder bereits über den Dokumententransfer (BiPro) geliefert. Des Weiteren können Dateien vom Versicherer aus Datenschutzgründen mit einem Passwort geschützt sein. Der Import der GDV-Daten ins MVP setzt voraus, dass die GDV-Daten bereits in einem lesbaren Zustand vorliegen (entpackt). Für Fragen und Informationen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Maklerbetreuer.
Soweit der Versicherer die GDV-Daten über BiPro bereitstellen kann, kann AMS diese über con:center und den Dokumentenabruf (manuell oder auch automatisiert) abholen. Für weitere Informationen zum Dokumentenabruf finden Sie in unserer assfinet Community im Downloadbereich/Anleitungen eine Dokumentation zu con:center.
Für die Verarbeitung von GDV-Daten empfehlen wir das Anlegen eines separaten MVP-Benutzers (z.B. mit dem Benutzernamen „GDV“) über den Menüpunkt „Datei - Organisation – Benutzer“. Dieses wird Ihnen später bei etwaigen Nachkontrollen über das Änderungsjournal Auswertungen erleichtern.
Der Benutzer benötigt mindestens die folgenden Zugriffsrechte:
•Sonderrechte: Datenbearbeitung zulässig
•Menü: Datei – Import – GDV-Import
Wenn bestehenden Kundendaten im MVP Vermittler zugeordnet sind und für Gesellschaften und Vermittler Courtagesätze in Gesellschaftsdaten bzw. Vermittlerdaten definiert sind, können diese über den GDV-Import – ausschließlich bei Neuanlagen von Verträgen - automatisch übernommen werden.
Ausgenommen sind Vorbelegungen bei Courtagesätzen, wenn für die gleiche Sparte mehrere Vorbelegungen existieren.
Bei Erstimporten von GDV-Beständen empfiehlt es sich daher, diese Vorbelegungen vorher einzupflegen.