Expertise: Technische Grundannahmen

 

 

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Expertise: Technische Grundannahmen

   

Erfahrungsgemäß findet in allen entwickelten Volkswirtschaften über die Jahre eine Erhöhung des Preisniveaus statt. Um Ihrem Kunden ein realistisches Bild insbesondere seiner Altersversorgungssituation geben zu können, wurde die von ihm unterstellte und bei den Kundendaten unter Zusatzinfos anzulegende Inflationsrate berücksichtigt. Dies erfolgt so, dass sämtliche in der Zukunft zufließenden Geldbeträge um die angenommene Inflationsrate bereinigt werden. So wird beispielsweise aus dem Ablaufkapital einer Lebensversicherung in 25 Jahren bei einer angenommenen Inflationsrate von 3% nur noch rund die Hälfte übrig bleiben. Dementsprechend wird dann auch der zufließende Betrag bzw. die sich daraus ergebende Rente (dazu nächster Absatz) kaufkraftmäßig nur halb so sein hoch wie heute nominal ausgewiesen.

 Für die meisten Menschen, die mit "normalen" Einkünften umgehen, ist es mitunter schwierig zu verstehen, wie "wenig" vermeintlich hohe Geldbeträge sind. Vor diesem Hintergrund und auch um den Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu ziehen, werden sämtliche Einmalzahlungen zum Zwecke der Altersversorgung in Rente umgerechnet. Hierzu finden die versicherungsmathematischen Tafeln von Klaus Heubeck Anwendung. Zwar ließen sich sowohl bezüglich der unterstellten Lebenserwartung (Sterbetafeln) als auch unter der Angemessenheit des unterlegten Rechnungszinses (6% bei Heubeck) Alternativen denken, jedoch dürfte das Rechenwerk von Heubeck insofern eine besonderen "Überparteilichkeit" genießen, als es auch von der Finanzverwaltung angewandt wird.

 Schließlich ist weiterhin zu überlegen, wie gegenüber dem gewünschten Rentenbeginn abweichende Ablauftermine von Spar- und Kapitalanlagen berücksichtigt werden können. In dieser Expertise wird hier so verfahren, dass mit einem bei den Kundendaten (Zusatzinfos) anzulegenden Zinssatz zufließende Beträge auf den gewünschten Rentenbeginn umgerechnet werden. So kann beispielsweise die Ablaufleistung einer Lebensversicherung zum 60. Geburtstag mit der unterstellten Verzinsung für weitere fünf Jahre angelegt werden, wenn die Rente erst mit dem 65. Lebensjahr beginnen soll. Umgekehrt würden dann gegenüber dem gewünschten Rentenbeginn später zu fließende Kapitalanlagen mit nämlichem Zinssatz gekürzt.

 In allen Bereichen dieser Expertise wird unterstellt, dass auf die ausgewiesenen Beträge keine Einkommenssteuer fällig wird. Soweit Sie dies jedoch berücksichtigen wollen, ist bei den Annahmen für die Verzinsung ein entsprechender Abschlag zu machen (beispielsweise Annahme von 4,2% statt 6%, wenn eine 30 prozentige Besteuerung der Erträge angenommen wird.). Im übrigen könnte auch unterstellt werden, dass die Zahlungen von Steuern aus den liquiden Einkommen des Kunden erfolgt und die Kapitalerträge in der Anlage kumulieren können.