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Expertise: Aufnahme der Kundendaten |
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Zu den Kundendaten können Sie auf einer weiteren Seite "Zusatzinfos" eingeben, die für die Erstellung einer Expertise grundlegend sind. Dabei handelt es sich zunächst um die monatlichen Einkünfte. Im einzelnen sind dies folgende Werte:
Einnahmen monatlich
•nicht selbständige Arbeit (brutto)
•nicht selbständige Arbeit (netto)
•selbständige Arbeit (netto)
•sonstige Einkünfte (netto)
Hierzu ist zu sagen, dass die sonstigen Einkünfte arbeitsunabhängig angenommen werden und beispielsweise bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit weiter fließen. In der Expertise wird unterstellt, dass die Einkünfte aus selbständiger Arbeit auch Arbeitseinkünfte sind, die bei Tod oder Berufsunfähigkeit nicht weiter fließen.
Die Angaben zu den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit werden außer für die Bestimmung der Liquidität auch für die Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes herangezogen. Dies wird mit 90% der monatlichen Nettoeinkünfte, maximal 70% vom Brutto, jedoch nicht mehr als die durch die Beitragsbemessungs-grenze bewirkte Maximierung von rund € 115,- pro Tag (also € 3.487,50 monatlich) begrenzt.
Soweit ein Beratungskunde Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bezieht und die Option GKV = "Ja" gewählt wurde, dient das Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit als Berechnungsbasis.
Ausgaben monatlich
Hier können folgende Werte eingegeben werden:
•Miete/Nebenkosten
•Ausbildungskosten
•Unterhaltszahlungen
•sonstige laufende Kosten
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass im Feld Miete/Nebenkosten nur die Nebenkosten zu erfassen sind, wenn Sie das finanzierte Eigenheim Ihres Kunden über die Sparte FIN oder IMO einsteuern wollen. Bei den sonstigen Kosten handelt es sich um eine Position, die Ihnen erlaubt, eine gewisse Flexibilität in der Handhabung der Expertise einzubringen. So könnten hier Konsumentenkredite (Auto, Möbel, usw.) oder auch beispielsweise die Lebenshaltungskosten Ihres Kunden eingegeben werden. Bitte achten Sie dann jedoch auch darauf, dass dies textlich in der Expertise durch Ersetzen der Begrifflichkeit oder entsprechende Anmerkungen deutlich wird.
Renten monatlich
Hierbei können folgende Felder befüllt werden:
•gesetzliche BU-Rente
•gesetzliche Hinterbliebenenrente
•gesetzliche Altersrente
•sonstige Alterseinkünfte
•gewünschter Rentenbeginn
Bei den vorzeitigen Versorgungsfällen Berufsunfähigkeit und Tod ist die Rente einzugeben, die bis zum aktuellen Zeitpunkt erreicht wurde. Den Wert hierfür entnehmen Sie bitte aus entsprechenden Tabellen. Wir werden demnächst auch auf der I&M Website eine Rechenmöglichkeit für die gesetzlichen Rentenansprüche bereitstellen.
Bei der gesetzlichen Altersrente ist die Rente anzusetzen, die beim vergleichbaren Verlauf des Arbeitslebens ein Rentner heute bekommen würde. Zwar kann bezüglich dieser Annahmen trefflich gestritten werden. Allerdings sollte man sich nicht zu weit von der derzeitigen Realität entfernen, um nicht vollends in den Bereich der Spekulation zu gelangen.
Soweit sonstige Alterseinkünfte (z.B. durch Erbfall) anzunehmen sind, können diese hier eingetragen werden.
Das Feld mit dem gewünschtem Rentenbeginn gibt an, auf welchen Termin die Betrachtung der Altersversorgungssituation zugeschnitten werden soll. Dies ist sowohl für die Umrechnung von Kapitalzuflüssen abweichend von dem hier gewünschten Rentenbeginn maßgebend als auch für die Berechnung der Auswirkung von Inflation und Mietpreissteigerung. Dazu mehr im nächsten Absatz.
Weitere Annahmen / Informationen
Hier können folgende Felder gepflegt werden:
•Inflationsrate in %
•Mietsteigerung in %
•Kapitalmarktzins in %
•Hinterbliebenenrente Ja/Nein
•gesetzlich Krankenversichert Ja/Nein
Mit der hier unterstellten Inflationsrate werden sämtliche ausgewiesenen Beträge zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns auf aktuelles Preisniveau umgerechnet. Dies betrifft sowohl bereits laufende Zahlungen aus Kapitalanlagen als auch solche Zahlungen, die erst in späteren Jahren zufließen.
Mit Eingabe der Mietsteigerung in % besteht die Möglichkeit, für die Sparte IMO und FIN, soweit es sich bei FIN um eine Immobilie handelt, eine Entwicklung der Mieterträge zu unterstellen.
Mit dem Kapitalmarktzins wird schließlich bestimmt, wie sich die Beträge, die gegenüber dem gewünschten Rentenbeginn abweichen, erhöhen oder reduzieren.
Mit der Beantwortung der Frage Hinterbliebenenrente ? entscheiden Sie, ob diese Situation in die Expertise überhaupt aufgenommen werden soll. Soweit Einzelpersonen beraten werden, die auch keine weiteren Verpflichtungen haben, wäre die Voreinstellung mit "Nein" zu wählen, in allen übrigen Fällen - insbesondere also für Familien mit Eigenheim und Kindern - wäre in jedem Falle "Ja" zu wählen.
Die Frage Gesetzl. krankenversichert ? entscheidet darüber, ob ein gesetzliches Krankentagegeld ausgewiesen wird. Dies berechnet sich mit 90% vom Netto bzw. maximal 70% vom Brutto - jedoch nicht mehr als € 3487,50 monatlich. Soweit ein Kunde selbstständig ist und dennoch gesetzlich krankenversichert ist, wird mit einem Krankentagegeld von 90% des ausgewiesenen Netto aus selbstständiger Arbeit, maximal jedoch € 3487,50 monatlich gerechnet. Soweit Einkünfte aus nicht selbstständiger und selbstständiger Arbeit erzielt werden, ist das Einkommen aus nicht selbstständiger (Brutto) auf Null zu setzen. Damit wird eine Berechnung angestoßen, die die Nettoeinkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit zusammen addiert und hieraus das Krankentagegeld mit 90%, maximal jedoch € 3487,50 monatlich errechnet.
Soweit Sie zwei Personen zusammen betrachten wollen, können Sie den angelegten Beratungskunden mit einem anderen in ASSFINET MVP angelegten Kunden "verheiraten". Da jedoch im gesamten Text und bei allen Berechnungen nicht auf den juristischen Tatbestand der Ehe abgehoben wird, können auch einfach zwei zusammen lebende Personen verbunden werden. Hierzu ist über Betätigung der Schaltfläche Partner eine Liste aller angelegten Kunden im ASSFINET MVP einzublenden und der gewünschte Partner auszuwählen.
Wenn Sie nun für eine derartige Lebensgemeinschaft eine Expertise erstellen wollen, können Sie sowohl über den einen oder auch den anderen Partner einsteigen. Durch diesen Einstieg entscheiden Sie, welche Grundannahmen bezüglich Inflation, Mietpreisentwicklung und Kapitalmarktzins für die Berechnung zugrunde gelegt werden. Ferner wird der Kunde, über den die Expertise angelegt wird, auf dem Deckblatt zuoberst angegeben.
Weiterhin macht es Sinn, ein Standdatum für die jeweiligen Daten mitzupflegen. So kann ggfs. entschieden werden, ob die Daten überprüft und aktualisiert werden müssen. (Diese Daten werden bereits im ASSFINET MVP bei der Anlage von Historien mit abgespeichert.)