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Courtage, laufende |
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Unter Courtagen werden alle Vergütungen verstanden, die sich mit einem Prozentsatz aus dem Zahlbeitrag (ohne Versicherungssteuer aber inklusive Unterjährigkeitszuschläge.) errechnen. Dies sind zunächst die typischen, laufenden Sach /H/U/K-Courtagen. Sie werden mit einem Prozentsatz für die jeweilige Sparte eingegeben, Neben dem reinen Courtagesatz kann auch eine Erläuterung gepflegt werden, die bei Eingabe vor allem durch ungeübte Kräfte hilfreich sein kann.
Sofern bei den Zugriffsrechten die Code-Berechtigung vergeben wurde, erscheint der Provisionssatz. Soweit dies nicht der Fall ist, erscheint dort nur der textliche Hinweis!

Neben Sach H U werden sollen aber auch die Folgeprovisionen in den Lebens- und Krankenversicherungen so angelegt und kontrolliert. Soweit – was in diesen Sparten die Regel ist – Versicherer erst mit Beginn des zweiten Jahres Folgeprovisionen in Leben und/oder Kranken zahlen, ist in dem Fall „Ab Beginn plus Monate“ eine 12 einzupflegen, damit für die ersten 12 Monate keine unnötigen Provisionsforderungen errechnet werden. Wenn neben den provisionspflichtigen Verträgen auch Verträge ohne eine laufende Vergütung vermittelt werden (Kollektivtarife), muss hierfür die Courtage = 0 gesetzt werden, damit zu den Normalverträgen eine Alternative eingestellt werden kann. Sonst käme immer bei der Anlage eines Vertrages ohne Auswahlmöglichkeit immer die einmal voreingestellte Courtage. (z.B. LV-Einzelverträge mit gegenüber LV-Kollektivverträge ohne Folgeprovision)
Die Felder Zahlungsweise und Stichtag sind nur bei solchen Courtagen zu befüllen bei denen eine von der Zahlweise des Vertrages abweichende Courtagezahlung erfolgt.
Bei den Courtagen ist nur für diejenigen Sparten bei dem einzelnen Versicherer eine Courtage zu pflegen, wo auch tatsächlich Geschäft vermittelt wird. Soweit ein Versicherer in einer bestimmten Sparte kein Geschäft bekommt, braucht natürlich auch keine Courtage für diese Sparte angelegt zu werden.

Dem gegenüber kann es erforderlich sein, für einzelne Sparten auch unterschiedliche Courtagesätze zu pflegen. Dies kann beispielsweise in der Haftpflichtsparte zutreffen, wenn für private Risiken 25% und für gewerbliche und Industriepolicen eine abweichende Vergütung (beispielweise 20%) gezahlt wird. Durch die Festlegung, für welches Produkt der Courtagesatz gelten soll, kann die Entscheidung für den Courtagesatz bei Neuanlage eines Vertrages automatisch erfolgen. Wurden trotzdem mehrere Courtagesätze gefunden, fragt ASSFINET MVP bei der Anlage z.B. eines Haftpflichtversicherungsvertrages nach, um welche Courtage es sich im speziellen Fall handelt.
Abschließend noch ein Hinweis zu Thema Anlage Courtage: Selbst wenn in der aktuell verwendeten ASSFINET MVP- Lizen die Provisionskontrolle und / oder auch die Bestandsübersicht noch nicht verfügbar ist, sollten die Provisionen beim Versicherer und bei den Einzelverträgen sehr wohl gepflegt werden. Dies erlaubt dann zu einem späteren Zeitpunkt sehr einfach, entsprechende Auswertungen zu gewinnen. Werden erst später die Provisionssätze eingepflegt, wäre damit ein unvergleichlich höherer Aufwand verbunden.